Aktuell besteht eine epidemische Lage nationaler Tragweite – vom Bundestag festgestellt. Der Bundestag musste bislang diese Feststellung alle 3 Monate wiederholen, denn auf ihr beruhten dann die Maßnahmen der Bundesländer im Kampf gegen das Corona-Virus. Die wohl künftige Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP will nun aber die epidemische Lage aufgeben.
Sie begründet das mit der angeblichen Rechtsunsicherheit; dementsprechend zumindest konsequent hat die Ampel-Koalition einen Maßnahmenkatalog zusammengestellt, der erheblich kleiner ist als bisher: Die Länder haben also künftig einen kleineren Spielraum, Maßnahmen zu erlassen. Die wohl wichtigste Änderung: Den Ländern soll die Möglichkeit genommen werden, selbst die epidemische Lage auf Landesebene festzustellen.
Erhalten bleiben nach dem bisherigen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und die Notwendigkeit von Hygienekonzepten. Die Länder können Einrichtungen zu 3G- oder zu 2G-Zugangsbeschränkungen verpflichten.
(Der folgende Text wurde am 16.11. um 11 Uhr aktualisiert)
3G im Betrieb
Auch soll es eine 3G-Pflicht für alle Beschäftigten geben – und zwar ohne, dass die Länder oder die Arbeitgeber noch eine Wahlmöglichkeit hätten.
Diese Pflicht besteht, sofern es zu “physischen Kontakten” zwischen den Beschäftigten kommen kann. Das soll schon dann gegeben sein, wenn in der Arbeitsstätte ein Zusammentreffen mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem kommt es nicht darauf an, ob Beschäftigte tatsächlich auf andere Personen treffen – d.h. allein die Möglichkeit dazu reicht aus.
Homeoffice-Pflicht
Sie wird wieder kommen. Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten, wenn dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Der Arbeitnehmer muss das Angebot annehmen, wenn es keine entgegenstehenden Gründe gibt (z.B. Platzmangel zu Hause).
Schließungen
In den Verhandlungen über die neue gesetzliche Regelung kam leider wieder die Möglichkeit auf den Tisch, bestimmte Veranstaltungsarten verbieten zu können. Es bleibt abzuwarten, ob lediglich eine 2G/2G-plus-Regelung eingeführt wird, oder tatsächlich auch die Möglichkeit für die Länder, doch wieder Veranstaltungen verbieten zu können.
Voraussichtlich nächste Woche soll das neue Gesetz dann im Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen der Ampel verabschiedet werden. Wir berichten natürlich!
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