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Erfassung der Arbeitszeit: Was muss getan werden?

Erfassung der Arbeitszeit: Was muss getan werden?

Von Thomas Waetke 5. Dezember 2022

Arbeitgeber müssen ab sofort die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer erfassen. Über diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hatten wir kürzlich hier berichtet, und wir hatten zu diesem Thema auch kurzfristig Webinare durchgeführt.

Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht die ausführlichen Entscheidungsgründe veröffentlicht (ein Urteil gibt es oft zunächst nur als Pressemitteilung des Gerichts, die oftmals viele Seiten langen Gründe gibt es erst Wochen oder Monate später).

Die Entscheidungsgründe geben aber nichts Neues her, was wir vorher nicht schon berichtet hatten.

Kurz zusammengefasst:

  • Arbeitgeber sind gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.
  • Es reicht nicht, wenn der Arbeitgeber nur die Systeme dazu zur Verfügung stellt und es seinen Arbeitnehmern überlässt zu entscheiden, ob sie erfassen oder nicht.
  • Er kann aber die Erfassung selbst auf seine Arbeitnehmer delegieren; er muss es aber verpflichtend tun.
  • Die praktische Umsetzung ist dem Arbeitgeber überlassen. Ob Excel, Papier oder Chipsystem, kann der Arbeitgeber entscheiden. Es sollte nur für die Arbeitnehmer zugänglich sein und nicht ohne weiteres manipulier- bzw. veränderbar.

Es ist unklar, ob auch Leitende Angestellte unter diese Pflicht fallen: denn diese sind nur vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen; das Bundesarbeitsgericht hat die Erfassungspflicht aber nicht auf das spezielle Arbeitszeitgesetz gestützt, sondern auf das allgemeinere Arbeitsschutzgesetz, das für alle Arbeitnehmer gilt.

Empfehlung

Arbeitgeber sollten (müssen!) das Thema angehen. Der Gesetzgeber wird früher oder später (das wollte er schon seit 2019) dieses Thema gesetzlich regeln, da kann es dann ggf. nochmals Änderungen geben. Aktuell ist es aber so, dass das Urteil des Bundesarbeitsgericht unmittelbare Wirkung hat, also umzusetzen ist.

Wenn Sie Unterstützung dabei brauchen, oder allgemeine Fragen haben, wie das Thema Arbeitszeit(erfassung) auch im Veranstaltungsbetrieb juristisch umsetzbar ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an info@eventfaq.de oder rufen Sie an unter 0721 1205060.

 

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