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Einsicht in Hygienepläne durch Dienstleister?

Einsicht in Hygienepläne durch Dienstleister?

Von Thomas Waetke 27. April 2020

Hat ein Unternehmen, das für Dienstleistungen auf einer Veranstaltung beauftragt ist, einen Anspruch auf Einsicht in das Hygienekonzept? Zurzeit nährt sich die Branche von der Hoffnung, dass alsbald die ersten Veranstaltungen wieder erlaubt sind.

Kann ein Auftragnehmer verlangen, Einsicht in das Hygienekonzept des Veranstalters zu bekommen? Bspw. weil er sich überzeugen möchte, dass seine Mitarbeiter vor Ort ausreichend geschützt sein werden.

Das Ergebnis: Ja, kann er. Denn im Arbeitsschutz gibt es ohnehin eine Koordinierungspflicht, wenn mehrere Arbeitgeber zusammentreffen; zudem ist der Arbeitgeber, in dessen Location fremde Arbeitnehmer kommen, auch verpflichtet, diese in die örtlichen Maßnahmen zu unterweisen.

Da der Hygieneplan nicht nur den eigenen Mitarbeitern dient, sondern – jedenfalls auf absehbare Zeit – auch Bedingung sein wird für die Durchführung der Veranstaltung, dürfte sich darin auch nichts derart Geheimes findet, dass man den Plan nicht offenlegt.

Hinzu kommt, dass die Folgen bei Infektionsketten bspw. durch Quarantänemaßnahmen gegen Beteiligte (auch die Dienstleister) sehr hoch sind.

Als Dienstleister, der um Einsicht in die Hygienemaßnahmen bittet, würde ich mir auch meinen Teil denken, wenn sich der Auftraggeber weigert… dann stellt sich die nächste Frage, ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt, oder gar eine Sonderkündigungspflicht bis hin zu einer Meldepflicht.

Zusammen mit Partnern aus unserem Netzwerk erstellen wir eine Vorlage für ein Hygienekonzept.

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung suchen, fragen Sie uns einfach! E-Mail info@eventfaq.de oder Telefon 0721-1205060.

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