News + Aktuelles
aus dem Eventrecht
Eine Gaststätte ist keine Diskothek
Von Thomas Waetke
3. Dezember 2015
Wer eine Gaststätte betreibt, kann nicht einfach in denselben Räumlichkeiten eine Diskothek betreiben. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat einem Gastwirt den Betrieb einer Disko in seiner Gaststätte untersagt bzw. die Anordnung der Stadt Trier, dass in den Räumlichkeiten maximal 50 Personen eingelassen werden dürften, bestätigt. Grund dafür war u.a., dass der Gastwirt die Parkplatzsituation nicht hatte klären können.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Andere haben auch diese Beiträge gelesen:
Gaststätte ist nicht gleich DiskothekWenn Räumlichkeiten als Gaststätte genehmigt sind, darf darin keine Diskothek betrieben werden. Dies hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden Ein Gastronom erhielt eine Genehmigung für eine Schankwirtschaft. Die Behörde verbot ihm, darin eine Diskothek zu betreiben. Das Gericht gab nun der…
Bayern: Diskothek muss nach Feuer geräumt werdenIn Schweinfurt (Bayern) musste am Donnerstag eine Diskothek mit rund 450 Besuchern geräumt werden, nachdem zuvor im Dachbereich ein Feuer ausbrach; als Ursache dafür wird ein Kurzschluss vermutet. Ein Großaufgebot von Feuerwehr und Rettungskräften war im Einsatz, die Diskothek blieb…
Gaststätte ist nicht gleich DiskothekWenn Räumlichkeiten als Gaststätte genehmigt sind, darf darin keine Diskothek betrieben werden. Dies hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden Ein Gastronom erhielt eine Genehmigung für eine Schankwirtschaft. Die Behörde verbot ihm, darin eine Diskothek zu betreiben. Das Gericht gab nun der…