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Eilantrag gegen Schließung von Kulturbetrieben erfolglos

Eilantrag gegen Schließung von Kulturbetrieben erfolglos

Von Thomas Waetke 15. April 2021

Die Initiative Aufstehen für die Kunst hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag eingereicht, mit der mehrere Musikerinnen und Musiker die Öffnung von Kultureinrichtungen erreichen wollten. Die Schließungen würden gegen das Grundrecht der Kunstfreiheit verstoßen, ebenso sei die Kultur gegenüber Versammlungen und Gottesdiensten benachteiligt. Außerdem gebe es gute Konzepte und man habe bisher kein besonderes Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit Theatern u.a. feststellen können.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Eilantrag heute zurück.

Eingriff in die Kunstfreiheit

Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweist sich nach Ansicht der Richter im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen als erforderlich und angemessen.

Ungleichbehandlung zu Versammlungen und Gottesdiensten

Versammlungsteilnehmer oder Gottesdienstbesucher nähmen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit bzw. Religionsfreiheit wahr. Besucher von Kulturveranstaltungen hingegen könnten sich nicht auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen, da “der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt” sei, so das Gericht.

Infektionsgeschehen

Rechtshandbuch der VeranstaltungspraxisEs gebe noch immer ein diffuses Infektionsgeschehen und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Daher sei nach Ansicht des Gerichts nicht besonders relevant, ob in der Vergangenheit in Kultureinrichtungen bereits Infektionen nachgewiesen worden seien.

Hygienekonzepte

Mit Blick auf die von den Musikerinnen und Musikern vorgebrachten Argumente es gebe Hygienekonzepte und Lüftungskonzepte, wies das Gericht darauf hin, dass dazu noch gesicherte Erkenntnisse fehlen würden.

Popularklage anhängig

Bei dem hier beschriebenen Verfahren handelte es sich um ein Eilverfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Initiative hatte parallel noch eine sog. Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Popularklage ist eine Besonderheit aus Bayern: Mit ihr kann jeder Bürger prüfen lassen, ob eine Regelung mit der bayerischen Landesverfassung in Einklang steht. Dieses Verfahren ist noch nicht beendet.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

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  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
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