Die Initiative Aufstehen für die Kunst hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag eingereicht, mit der mehrere Musikerinnen und Musiker die Öffnung von Kultureinrichtungen erreichen wollten. Die Schließungen würden gegen das Grundrecht der Kunstfreiheit verstoßen, ebenso sei die Kultur gegenüber Versammlungen und Gottesdiensten benachteiligt. Außerdem gebe es gute Konzepte und man habe bisher kein besonderes Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit Theatern u.a. feststellen können.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Eilantrag heute zurück.
Eingriff in die Kunstfreiheit
Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweist sich nach Ansicht der Richter im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen als erforderlich und angemessen.
Ungleichbehandlung zu Versammlungen und Gottesdiensten
Versammlungsteilnehmer oder Gottesdienstbesucher nähmen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit bzw. Religionsfreiheit wahr. Besucher von Kulturveranstaltungen hingegen könnten sich nicht auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen, da “der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt” sei, so das Gericht.
Infektionsgeschehen
Es gebe noch immer ein diffuses Infektionsgeschehen und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Daher sei nach Ansicht des Gerichts nicht besonders relevant, ob in der Vergangenheit in Kultureinrichtungen bereits Infektionen nachgewiesen worden seien.
Hygienekonzepte
Mit Blick auf die von den Musikerinnen und Musikern vorgebrachten Argumente es gebe Hygienekonzepte und Lüftungskonzepte, wies das Gericht darauf hin, dass dazu noch gesicherte Erkenntnisse fehlen würden.
Popularklage anhängig
Bei dem hier beschriebenen Verfahren handelte es sich um ein Eilverfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Initiative hatte parallel noch eine sog. Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Popularklage ist eine Besonderheit aus Bayern: Mit ihr kann jeder Bürger prüfen lassen, ob eine Regelung mit der bayerischen Landesverfassung in Einklang steht. Dieses Verfahren ist noch nicht beendet.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Rechtshandbuch2020: Hello
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Stehender Richter-Hammer aus Gerichtssaal: © sergign - Fotolia.com