Düsseldorf: Konzert mit 13000 Besuchern irritiert Gesundheitsminister
Von Thomas Waetke 7. August 2020Am 4. September soll ein Konzert u.a. mit Bryan Adams, Sarah Connor und The Boss Hoss vor 13.000 Fans in Düsseldorf stattfinden. Laut Veranstalter sei das Konzert in enger Abstimmung mit den Behörden geplant. Die Fans würden zum Tragen von Schutzmasken verpflichtet, der Mindestabstand würde eingehalten: In die Arena passen normalerweise 54.000 Personen, es würden maximal 4 Personen nebeneinandersitzen, dazwischen würden 3 Sitze freigelassen. Die Besucher würden vom Parkplatz durch bestimmte getrennte Zonen bis zu ihrem Sitzplatz betreut, sicher durch das Gebäude geleitet, ohne dass Abstandsregeln verletzt werden.
“Wir machen die Tür auf für die Renaissance der Live-Musik, der wir mit diesem Konzert endlich die verdiente Chance zum Neustart geben. Wir sind sicher, dass unser Publikum enthusiastisch, tolerant und verantwortungsbewusst damit umgehen wird“, heißt es vom Veranstalter.
NRW-Gesundheitsminister zeigt sich irritiert
Unmittelbar nach der Ankündigung meldet sich der Gesundheitsminister von NRW, Karl-Josef Laumann, zu Wort.
“Konzept und Genehmigung sind jedenfalls nicht mit dem Land abgestimmt und ich habe begründete Zweifel an der rechtlichen Grundlage“, teilte er am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit. Er hätte bei einer Großveranstaltung dieser Art eine Abstimmung mit den Landesbehörden erwartet. Das Gesundheitsministerium habe daher das Düsseldorfer Gesundheitsamt angewiesen, die Rechtsgrundlage für diese Genehmigungsentscheidung darzustellen und das Hygienekonzept vorzulegen.
Auch angesichts der aktuell wieder steigenden Fallzahlen der Infektionen zeigt sich der Gesundheitsminister irritiert, dass das Gesundheitsamt in dieser Lage eine Veranstaltung dieser Größenordnung im Alleingang genehmigt habe.
Stadt Düsseldorf reagiert
Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel erklärte auf die Kritik aus dem Ministerium, dass selbstverständlich geprüft worden sei, ob die Regeln eingehalten würden: “Diese Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass es in der vorgesehenen Form mit Blick auf die Corona-Schutzverordnung eindeutig zulässig ist. … Aus meiner Sicht gibt es keine Veranlassung, dieses Konzert zu untersagen.” Ihm springt der Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamtes bei: „Die Hygienmaßnahmen wurden durch das Konzept vollumfänglich erfüllt, sogar übererfüllt. Die aktuelle Entwicklung der Coronazahlen wird kontinuierlich beobachtet.”
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