Die Drohne findet immer öfter ihre Verwendung auf Veranstaltungen: Zum Filmen, zu Zwecken der Beobachtung der Besucherströme, Parkplatz- und Verkehrssituation.
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat neue Regelungen für Drohnen angekündigt: „Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln“.
Folgende Regelungen sind geplant:
Alle gewerblich und privat genutzten Drohnen ab 0,5 kg sollen künftig kennzeichnungspflichtig werden. So soll im Falle eines Unfalls der Verursacher leichter ausfindig gemacht werden können.
Für gewerbliche Nutzer von Drohnen soll es künftig einen Führerschein geben. Der Nutzer muss dabei ausreichende fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse belegen.
Die Landesbehörden sollen Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben (z.B. über Monitore), wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird.
Regelung für die private Drohne:
Private Flüge sollen ausdrücklich verboten werden ab einer Höhe von 100 Metern oder wenn sie außerhalb der Sichtweite des Steuerers stattfinden.
Außerdem gibt es ein ausdrückliches Überflugverbot für Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder -organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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