In Zeiten der Pandemie fallen viele Veranstaltungen aus, viele Veranstaltungen werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Auf den ersten Blick ist es eine gute Sache, wenn anstelle einer Absage der Veranstaltung der Termin verschoben wird – denn dann haben beide Vertragspartner eine Chance, dass der Vertrag zur Veranstaltung doch noch wie gewollt, nur eben später, über die Bühne gehen kann.
Auf den zweiten Blick tauchen aber einige juristische Fragestellungen auf, von denen ich hier ein paar Beispiele nennen möchte:
- Werden die Inhalte aus dem Ursprungsvertrag “mit” verlegt?
- Werden vereinbarte Fristen entsprechend “mit” verlängert?
- Wenn im Ursprungsvertrag eine Stornoklausel vereinbart war: Was passiert mit den Stornofristen? Es könnte bspw. der stornoberechtigte Kunde die Verlegung durchsetzen und direkt danach zu stornieren versuchen.
- Wenn ein Vertrag mit dem Verbraucher geschlossen wird und die Verlegung per E-Mail vereinbart wird: Muss bei einer Verlegung der Verbraucher erneut über sein gesetzliches Widerrufsrecht belehrt werden?
- Was passiert, wenn die Veranstaltung zu dem neuen Termin erneut nicht stattfinden kann? Ändert sich die Situation, wenn die Vertragspartner im Wissen um die Pandemie und des Hin und Her mit Veranstaltungsbeschränkungen die Verlegung vereinbart hatten?
- Was geschieht bei zwischenzeitlichen Preissteigerungen?
- Was geschieht bei zwischenzeitlicher Änderung der Rechtslage bspw. mit Konzepten und Planungen? Wer ist für die Aktualisierung verantwortlich, wer bezahlt die Aktualisierung?
- Entsteht durch die einvernehmliche Verlegung ein Hinweis auf die gewollte Risikoverteilung zwischen den Vertragspartnern (mit Auswirkungen u.a. auf Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage)?
- Kann sich aus einer erstmaligen oder aus einer mehrmaligen Verlegung ein Anspruch entwickeln, dass pandemiebedingte weitere Verlegungen zumutbar sind?
Sie sehen: Die durch eine Verschiebung auftauchenden Probleme können vielfältig sein.
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Idealerweise macht man sich vor (!) der Verlegung Gedanken, denn sonst verschiebt man nicht nur den Termin, sondern auch die Probleme. Und die Erfahrung sollte uns alle gelehrt haben, dass auch eine Terminsverlegung vorerst keine Sicherheit bietet, dass der Termin tatsächlich stattfinden wird.
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