EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht
Die Höhere Gewalt wird ausgeschlossen. Wirklich?

Die Höhere Gewalt wird ausgeschlossen. Wirklich?

Von Thomas Waetke 13. November 2020

Heute habe ich von einem Mandanten einen Vertrag zur Prüfung geschickt bekommen. In dem Vertrag habe ich folgende Klausel gefunden:

“Die Höhere Gewalt wird ausgeschlossen.”

Je kürzer ein Satz, desto schwieriger wird es meistens juristisch. Ein bekanntes Beispiel ist der § 242 BGB, in dem es kurz und knapp heißt: “Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.” Allein zu diesem kurzen Satz gibt es tausende Fachaufsätze, zigtausende Gerichtsurteile und Kommentarliteratur. Kurz ist also nicht automatisch einfach.

Kommen wir zurück zu der eingangs erwähnten Klausel “Die Höhere Gewalt wird ausgeschlossen.”

Man kann über diese Klausel nicht einfach sagen, ob sie wirksam ist oder nicht, vorher müssten einige Fragen geklärt werden wie z.B.:

  • Handelt es sich um eine AGB-Klausel oder um eine Individualklausel?
  • Kann Höhere Gewalt überhaupt ausgeschlossen werden?
  • Welcher Vertragspartner hat diese Klausel in den Vertrag eingebracht?
  • Gingen dieser Klausel konkrete Verhandlungen dazu voraus? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
  • Gibt es weitere Klauseln im Vertrag, die darauf Bezug nehmen und ein anderes Bild ergeben könnten?

Diese Fragen muss ich mit dem Mandanten abstimmen; danach ist noch zu klären:

  • Kann Höhere Gewalt überhaupt ausgeschlossen werden?
  • Kann der Mandant die Klausel trotz aller Bedenken unterschreiben?
  • Oder wäre es notwendig, die Klausel zu verhandeln bzw. zu verändern?
Hintergrundinfo
Eine unwirksame Klausel wird durch eine Unterschrift nicht wirksam – aber ein Nachverhandeln kann eine ursprünglich unwirksame benachteiligende Klausel “versehentlich” wirksam machen. Daher kann es manchmal sinnvoller sein, die Klausel zu unterschreiben, um sich später im Streitfall auf die Unwirksamkeit berufen zu können.

Mit Unfairness hat das wenig zu tun: Denn wenn die Klausel unwirksam ist, liegt das ja daran, dass der andere Vertragspartner offenbar versucht, selbst unfair zu sein = unangemessen zu benachteiligen.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):