Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hat heute einige FAQ veröffentlicht, die Licht ins Dunkle bringen, welche Veranstalter von der vom Bundesfinanzminister bereits Ende 2020 angekündigten Ausfallversicherung profitieren können. Von diesem Fonds ausgenommen sind aber solche Veranstaltungen, die nicht “Kulturveranstaltung” sind.
Förderfähige Kulturveranstaltungen:
Antragsberechtigt sind Veranstalter folgender Kultureranstaltungen:
- Die Veranstaltungen müssen in Deutschland stattfinden.
- Es müssen Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielt werden.
- Sie müssen dem Kulturbegriff in Art. 53 AGVO entsprechen.
- Sie können bestuhlt oder unbestuhlt sein.
Es gelten als Kulturveranstaltungen:
- Aufführungen der darstellenden Kunst
- Theater (Musiktheater, Schauspiel)
- Musical
- Tanz (einschließlich Volkstanz)
- Puppen-, Figuren- und Objekttheater
- Performing Arts
- Varieté, Zirkus
- Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik)
- Konzerte einschließlich Livemusik-Konzerte mit einem kuratierten Musikprogramm, sofern der Veranstalter in Musikclubs im Jahr 2019 mindestens 12 kuratierte Livemusik-Konzerte verschiedener Künstler*innen veranstaltet hat. Livemusik-Konzerte in diesem Sinne sind gezielte Aufführungen von Musiker*innen (einschließlich Ereignisse mit kreativen/ künstlerischen/ selbst produzierenden DJs) grundsätzlich auf einer Bühne vor einem Publikum, für die speziell geworben wurde.
- Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos und Freiluftfilmvorführungen
- Sonderausstellungen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte, einschließlich
- Sonderausstellungen der Bildenden Kunst sowie Fotografie und Lichtkunst
- Natur- und kulturhistorische Sonderausstellungen
- Sonderausstellungen der Erinnerungskultur
- Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen
- Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten.
Nicht-förderfähige Veranstaltungen:
Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Veranstalter:
- von Veranstaltungen, bei denen die kulturellen Bestandteile nicht im Vordergrund stehen
- von kulturellen Veranstaltungen im Rahmen von Jahrmärkten, Volksfesten, Mittelalterfesten
- von kulturellen Veranstaltungen im Rahmen von Stadt- oder Gemeindefesten
- des kulturellen Rahmenprogramms für Hochzeiten, Familienfeiern
- des kulturellen Rahmenprogramms von gastronomischen Angeboten, wenn letzteres in Vordergrund steht (z.B. in Biergärten, Diskotheken, Clubs)
- von kulturellen Darbietungen im Rahmen von konfessionellen und wissenschaftlichen und ausbildungsorientierten Veranstaltungen
- Führungen durch Ausstellungen und Gebäude
- des kulturellen Rahmenprogramms für den Besuch von botanischen und zoologischen Gärten, wenn der Besuch des Gartens im Vordergrund steht.
Sofern sich eine geplante Veranstaltung nicht eindeutig einer Veranstaltungsart der Positiv- oder Negativliste zuordnen lässt, kann die Hotline 0800 6648430 kontaktiert werden. Die Hotline prüft zusammen mit dem Veranstalter, ob die Positivliste eine Zuordnung ermöglicht oder die Veranstaltung aufgrund der Negativliste (nicht förderfähiger Veranstaltungsarten) ausgeschlossen ist.
Achtung!
In den FAQ des Sonderfonds finden sich noch eine Reihe weiterer Informationen.
Bemerkenswert sind noch die Schadenminderungspflichten, die der Veranstalter erfüllen muss – hier schlummern also Risiken, wenn man Fehler macht:
- Verträge in schriftlicher Form schließen
- vertretbare Maßnahmen zu treffen, um einen Schadenfall zu mindern
- den Bewilligungsstellen alle geeigneten Auskünfte, die zur Feststellung des Schadenumfangs erforderlich sind, zu erteilen
- nach Registrierung den Status einer für die Ausfallabsicherung registrierten Veranstaltung gegenüber allen bestehenden und zukünftigen Vertragspartnern stets proaktiv und gegenüber bestehenden Vertragspartnern auch nachträglich offenzulegen
Die Ausfallabsicherung des Sonderfonds ist subsidiär gegenüber anderen Zahlungsansprüchen des Veranstalters. Einnahmen und andere Ausgleichsleistungen sind daher in Abzug zu bringen, einschließlich von:
- Zahlungsansprüchen aus Versicherungen
- Entschädigungsansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Zuwendungen oder Billigkeitsleistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Bundes, der Länder und von Kommunen.
Der zweite Bulletpoint ist gefährlich: Was sind ausreichend “vertretbare Maßnahmen”, um den Schaden zu mindern? Der Sonderfonds soll Veranstalter ermutigen, das Risiko einzugehen, eine Veranstaltung in Pandemiezeiten zu planen und durchzuführen. Umso hilfreicher wäre es dann aber, wenn die Rahmenbedingungen präziser formuliert wären, damit man sein Risiko genauer abschätzen kann.
Immerhin: Der Veranstalter darf mit seinen Vertragspartnern Ausfallhonorare vereinbaren, die in “maximal branchenüblicher Höhe” (siehe IV.4. der FAQ) auch förderfähige Kosten sein können. Hier kann ein Risiko für den Veranstalter bestehen, wenn er die Branchenüblichkeit nicht kennt; hier dürfte der Staat sicherlich genau hinschauen, da hier auch das Missbrauchspotential natürlich hoch ist.
Tatsache ist, dass eine Vielzahl von Veranstaltungen nicht erfasst ist: Tagungen, Kongresse, Rockfestivals, Messen usw. Gerüchteweise soll es wohl für Messen und Kongresse einen ähnlichen Fonds geben, aber hier liegt die Betonung wohl noch auf dem “soll”.
Die Bundesländer haben darüber hinaus eigene Fonds eingerichtet für die verschiedensten Veranstaltungsarten.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- vorvertrag-final-web-829x100_alternative: © Foto: fotofabrik, stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- EventFAQ Webinare quer: © Foto: Shawn Hempel stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Theater-Bestuhlung: © Italianphotoagency - Fotolia.com