Mit voranschreitender Impfzahl und (jedenfalls bis vor kurzem) sinkenden Inzidenzwerten steigt der Widerstand gegen das starre Festhalten am Inzidenzwert, der u.a. zu Schließungen von Betrieben führt. Ein Gastronomiebetreiber begehrte nun von einem Landkreis eine auf die Landes-Verordnung gestützte Ausnahmeerlaubnis, seinen Betrieb öffnen zu dürfen: Und zwar für geimpfte Personen und solche, die nach einer Infektion nachweislich genesen seien.
Nachdem der Landkreis die Erlaubnis abgelehnt hatte, landete die Sache schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Der entschied gestern, dass die Verweigerung der Ausnahmeerlaubnis rechtmäßig sei.
Denn: Nach dem derzeitigen Stand der virologischen und epidemiologischen Forschung sei es nicht zu beanstanden, dass Geimpfte oder Genesene weiterhin infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen unterworfen seien. Es sei derzeit wissenschaftlich nicht ausreichend aufgeklärt, ob diese Personengruppen das SARS-CoV-2-Virus weitergeben könnten.
Zwar gebe es Berichte von Untersuchungen aus Israel, die den Schluss nahelegten, dass eine Impfung auch eine Weiterverbreitung verhindern könne. Diese Daten seien derzeit jedoch weder in einem wissenschaftlichen Fachmagazin noch als „Preprint“ veröffentlicht und hätten auch noch keinen wissenschaftlichen Begutachtungsprozess durchlaufen. Solange eine wissenschaftliche Studie nicht begutachtet und veröffentlicht sei, könne den zuständigen Behörden nicht vorgehalten werden, dass sie sich mit ihr bislang nicht auseinandergesetzt hätten. Die vorhandene Datenlage reiche derzeit schlicht für eine valide Beurteilung der Situation nicht aus, so der Verwaltungsgerichtshof.
In der (hoffentlich) nicht allzufernen Zukunft wird diese Frage eine bedeutende Rolle spielen: Ab wann ist es soweit, dass sich der Verordnungsgeber nicht mehr nur auf den Inzidenzwert stützen darf, um seine Maßnahmen zu begründen?
UPDATE vom 07.04.2021:
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren wieder aufgenommen, nachdem das RKI neue Erkenntnisse mitgeteilt hat. Lesen Sie dazu meinen aktuellen Beitrag.
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