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Der Koalitionsvertrag und die Veranstaltungswirtschaft

Der Koalitionsvertrag und die Veranstaltungswirtschaft

Von Thomas Waetke 8. Dezember 2021

Im gestern unterzeichneten Koalitionsvertrag 2021-2025 von SPD, GRÜNEN und FDP taucht das Wort Veranstaltung 3 x auf, Veranstaltungswirtschaft 0 x, Kreativwirtschaft 2 x, Event 0x, Kultur immerhin 78 x, wobei der Großteil der Nennungen nicht in Bezug zur Veranstaltungsbranche steht. Einige der die Branche betreffenden Punkte aus dem Koalitionsvertrag habe ich hier zusammengefasst:

Städtebau

Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen. (Seite 93)

Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie

… Kunst und Kultur und ihre Vielfalt zu fördern und die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern ist in diese Zeiten ein Beitrag zur Sicherung unserer Demokratie. Wir setzen uns daher für eine starke Kulturszene und Kreativwirtschaft ein, die fortbestehen und wieder erblühen kann. (Seite 103)

Kultur- und Medienpolitik

Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen. Wir sind überzeugt: Kulturelle und künstlerische Impulse können den Aufbruch unserer Gesellschaft befördern, sie inspirieren und schaffen öffentliche Debattenräume. Wir setzen uns für eine starke Kulturszene und Kreativwirtschaft ein. Wir stehen für eine diskriminierungsfreie Kultur- und Medienpolitik. Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern und treten für Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein. (Seite 121)

Soziale Lage in Kunst und Kultur

… Wir wollen statistische Berichterstattung zur sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Zur besseren sozialen Sicherung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer werden wir Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufnehmen. Wir werden soloselbstständige und hybrid beschäftigte Kreative besser absichern und Bürokratie abbauen, die KSK finanziell stabilisieren und die erhöhte Zuverdienstgrenze aus selbstständiger nicht-künstlerischer Tätigkeit erhalten. (Seite 122)

Kulturförderung

Die Neustart-Programme führen wir zunächst fort, um den Übergang nach der Pandemie abzusichern. Fortan bauen wir die Kulturstiftung des Bundes und den Bundeskulturfonds als Innovationstreiber aus und stärken Strukturen der Freien Szene und des Bündnisses der internationalen Produktionshäuser.

Mit einer Studie evaluieren wir den Beitrag der Bundeskulturförderung zur kulturellen Bildung. Wir richten eine zentrale Anlaufstelle „Green Culture“ ein, die Kompetenzen, Wissen, Datenerfassung, Beratung und Ressourcen für die ökologische Transformation anbietet. Wir schaffen ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur, das Kulturakteurinnen und Akteure berät, vernetzt und qualifiziert. Wir fördern den Aufbau eines Datenraums Kultur, der sparten- und länderübergreifend Zugang zu Kultur ermöglicht. In einem „Plenum der Kultur“ werden wir mit Kommunen, Ländern, Kulturproduzentinnen und -produzenten, Verbänden und Zivilgesellschaft Kooperation verbessern und Potenziale von Standards beraten. Kommunen müssen finanziell dauerhaft Kunst und Kultur aus eigener Kraft fördern können. Ausgehend vom Trafo-Programm entwickeln wir exemplarische Strategien für Kultur im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen und wollen die Kofinanzierung durch finanzschwache Kommunen auf zehn Prozent reduzieren. Wir bekräftigen das kulturelle Engagement des Bundes für die Hauptstadt.

Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte. Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit. Wir wollen die Musikspielstättenförderung weiterentwickeln und freie Kulturorte wie Galerien unterstützen. Wir werden die Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes zu Ende führen und entsprechend dem Ergebnis die Regelungen überarbeiten.

Wir verankern eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung, vereinfachen und verbessern Förderung auch für kreative, nicht-technische Innovationen. (Seite 122/123)

Rechtliche Rahmenbedingungen

Beim Urheberrecht setzen wir uns für fairen Interessenausgleich ein und wollen die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten. Wir wollen Informations- und Meinungsfreiheit auch bei automatisierten Entscheidungsmechanismen sicherstellen. Die gerade in Kraft getretene Reform werden wir u. a. in Hinblick auf Praxistauglichkeit evaluieren. (Seite 123)

Beim Thema Arbeitszeit wird sich (wenig überraschend) wenig ändern:

Arbeitszeit und Arbeitsort

Wir halten am Grundsatz des 8-Stunden-Tages im Arbeitszeitgesetz fest. Im Rahmen einer im Jahre 2022 zu treffenden, befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, auf Grund von Tarifverträgen, dies vorsehen (Experimentierräume). Im
Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein. (Seite 68)

Es gibt auch ein paar (wenige) pandemiebedingte Passagen:

Selbständige 

… Die Sonderregelung für unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung, insbesondere für Kulturschaffende, entfristen wir und prüfen Vereinfachung und Weiterentwicklung.

Zur Unterstützung von Soloselbständigen in der andauernden Corona-Pandemie führen wir die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus so lange wie benötigt fort. Um auch bei zukünftigen schweren Krisen, die zu nicht selbst verantworteten Erwerbsausfällen führen, Selbstständige auch bei der Finanzierung ihrer Lebensunterhaltskosten schneller und besser helfen zu können, treffen wir Vorsorge für steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen. Dabei werten wir die Erfahrungen mit der Neustarthilfe aus. Wir schaffen kein neues Regelsystem. Während der Corona-Pandemie hat sich die besondere Bedeutung der Künstlersozialkasse für die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden bewährt. Diese wollen wir auch künftig sicherstellen. (Seite 69)

(Nur) Im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen taucht auch das Wort Menschenrechte auf:

Sport

Vergabe und Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen sollen strikt an die Beachtung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und Nachhaltigkeit geknüpft sein. Wir werden die Special Olympics 2023 in Berlin und die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 sowie zukünftige Bewerbungen für Sportgroßveranstaltungen aus Deutschland wie Olympische und Paralympische Spiele unterstützen, die von diesen Grundsätzen getragen sind und die Bevölkerung rechtzeitig einbeziehen. (Seite 114)

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