Gestern hat die CDU/CSU-Fraktion den “Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht” in den Bundestag eingebracht. Es ist damit zu rechnen, dass der Entwurf durchgewunken wird. Damit wird den Veranstaltern vornehmlich von Freizeitveranstaltungen die Möglichkeit eröffnet, bei einer pandemiebedingten Absage einen Gutschein auszuhändigen und grundsätzlich nicht den Eintrittspreis zurück bezahlen zu müssen.
Die Probleme und Risiken habe ich bereits in diesem Beitrag beschrieben:
Autsch… Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht
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