EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht
Der Bundesgerichtshof wird 70 Jahre alt – ein Überblick über unsere Gerichte

Der Bundesgerichtshof wird 70 Jahre alt – ein Überblick über unsere Gerichte

Von Thomas Waetke 5. Oktober 2020

Vor ziemlich genau 70 Jahren, also Anfang Oktober 1950, wurde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe “eröffnet”. Ein Anlass für mich, die deutsche Gerichtsbarkeit kurz vorzustellen.

Der Bundesgerichtshof, der seinen Sitz in Karlsruhe hat, ist die oberste und letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen. Was heißt das?

Bei Zivilsachen (hier geht es bspw. um Geld) entscheidet die Höhe des Streitwerts darüber, bei welchem Gericht man “anfängt”:

  • Bei unter 5.000 Euro beginnt man in der 1. Instanz beim Amtsgericht. Wer dort verliert, kann in die Berufung zum Landgericht, aber nur, wenn der Streitwert zumindest über 600 Euro liegt. Wer dort verliert, kann in die Revision, die dann beim Bundesgerichtshof landet.
  • Bei einem Streitwert über 5.000 Euro beginnt man beim Landgericht. Wer dort verliert, geht in die Berufung zum Oberlandesgericht. Wer dort verliert, geht dann in die Revision beim Bundesgerichtshof.

Für kleine Streitwerte ist es also schwieriger, über die 1. Instanz hinaus zu kommen, aber nicht unmöglich: Denn wenn die Sache eine gewisse Bedeutung für die Rechtsfortbildung hat, kann auch ein Streitwert von 5 Euro vor dem Bundesgerichtshof landen, so dass sich ggf. bis zu 13 Richter (!) mit den 5 Euro-Fall beschäftigt haben. Ein bekanntes Beispiel dafür sind Mahngebühren oder Lastschriftkosten: Geringe Streitwerte, aber eine Bedeutung für hunderttausende Menschen.

Im Zivilprozess heißen die Beteiligten Kläger und Beklagter. Ab dem Landgericht gilt der Anwaltszwang, d.h. vor dem Amtsgericht könnte man sich theoretisch auch selbst vertreten (was aber angesichts der komplexen Regelungen und vielfachen Fristen nicht sonderlich schlau ist).

Bei Strafsachen (hier geht es darum, ob ein Mensch eine Straftat begangen hat) ist das ähnlich: Je schwerwiegender die Tat, desto höher steigt man bei Gericht ein: Der Taschendieb beim Amtsgericht, der Totschläger beim Landgericht, und der Terrorist beim Oberlandesgericht.

  • In der sog. “Berufung” prüft die 2. Instanz die Sache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, d.h. die 2. Instanz prüft nochmal den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe.
  • In der sog. Revision hingegen geht es nur noch um Rechtsfehler, d.h. der zugrundeliegende Sachverhalt, den die ersten beiden Instanzen festgestellt haben, wird grundsätzlich als richtig unterstellt.

Im Strafprozess gibt es den Ankläger = Staatsanwalt, der wie der Name schon sagt, den Staat vertritt. Der andere heißt dann Angeklagter.

Wichtig: Ein Gerichtsverfahren läuft nach strengen Regeln ab, die sich in der sog. Prozessordnung finden. D.h. der Anwalt kann bspw. in einer Verhandlung nicht einfach aufspringen und durch den Gerichtssaal laufen, wie man es im Fernsehen sieht. Insbesondere Zivilprozesse sind also für außenstehende Zuschauer relativ unspektakulär.

Auch gibt es bestimmte Zeitpunkte, bis zu denen der Kläger oder Beklagte etwas vorbringen darf bzw. muss. Je später man also mit Informationen kommt, desto größer das Risiko, dass diese Informationen als “verspätet” gelten und nicht mehr berücksichtigt werden.

Es gibt in Deutschland 638 Amtsgerichte, 115 Landgerichte, 24 Oberlandesgerichte und eben 1 Bundesgerichtshof. Dort geht es um Zivilsachen und Strafsachen.

Für das Arbeitsrecht gibt es eine eigene Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichte. Hier gibt es aber nur 3 Gerichtsarten: Das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht (mit Sitz in Erfurt).

Für das Sozialrecht gibt es das Sozialgericht, das Landessozialgericht und dann das Bundessozialgericht (mit Sitz in Kassel).

Im Verwaltungsrecht gibt es in der 1. Instanz das Verwaltungsgericht, darüber dann je nach Bundesland das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof, und in der 3. Instanz dann das Bundesverwaltungsgericht (mit Sitz in Leipzig).

Für Steuersachen gibt es die Finanzgerichtsbarkeit: Hier gibt es sogar nur 2 Gerichte, nämlich die Finanzgerichte und dann direkt den Bundesfinanzhof (mit Sitz in München).

Schließlich gibt es noch spezielle Gerichtsbarkeiten (z.B. das Bundespatentgericht, Truppendienstgerichte, Anwaltsgerichte usw.).

Quasi über allem steht das Bundesverfassungsgericht (mit Sitz in Karlsruhe), bei dem die Rechtsfragen landen, bei denen es um Verfassungsfragen geht. Hier gibt es noch vorgelagerte Instanzen in den Bundesländern, die sog. Verfassungsgerichtshöfe bzw. Staatsgerichtshöfe.

Jede dieser Gerichtsbarkeiten hat eine eigene Prozessordnung, d.h. ein Gerichtsprozess vor dem Zivilgericht hat andere Regeln als ein Gerichtsprozess vor dem Verwaltungsgericht. Daher unterscheiden wir auch

  • das sog. materielle Recht: Hier geht es bspw. darum, ob ein Anspruch besteht (z.B. kann der Locationvermieter die Mietzahlung vom Veranstalter verlangen?). Übrigens: Einen Überblick über die Rechtsgebiete im Eventrecht finden Sie hier.
  • das sog. prozessuale Recht: Hier geht es darum, wer wann was und wie vortragen muss (z.B. innerhalb welcher Frist muss Berufung eingelegt werden?).

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):