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Daten in die USA? Fanpage, Tracking-Tools, Webinar-Tools, Newsletter-Versand…?!

Daten in die USA? Fanpage, Tracking-Tools, Webinar-Tools, Newsletter-Versand…?!

Von Thomas Waetke 27. August 2020

Der Europäische Gerichtshof hat den sog. EU-US-Privacy-Shield für rechtswidrig erklärt. Das bedeutet, dass alle Unternehmen prüfen müssen, ob sie oder ihre Auftragsverarbeiter Daten in die USA transferieren und sich dabei auf diesen EU-US-Privacy-Shield berufen!

Hier finden Sie eine Checkliste um zu erkennen, ob Sie tätig werden müssen. Klicken Sie einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • grün = Ja, stimmt.
  • gelb = das weiß ich nicht!
  • rot = oh, oh.

    Ein solcher Datentransfer kann womöglich dann gegeben sein, wenn

    • der Anbieter seinen Sitz in den USA hat oder
    • der Anbieter einen Mutterkonzern in den USA hat.

    Oder der Anbieter erklärt selbst, dass er Daten in die US transferiert.

    US-amerikanische Unternehmen unterliegen dem sog. Cloud-Act - also einem US-Gesetz, wonach Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Daten verlangen können, die auf Servern in der EU gespeichert sind.
    Beachten Sie: Das wäre nämlich rechtswidrig!
    (siehe Art. 44 bis Art. 49 DSGVO)
    (die Berufung bspw. allein auf Standardvertragsklauseln ist schwierig, wenn der US-Anbieter der Software sich nun hierauf beruft: Denn er unterliegt immer noch dem Cloud-Act, es ist also alleine, weil diese Klauseln unterschrieben werden, noch kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt!)
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

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