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Daten in die USA? Fanpage, Tracking-Tools, Webinar-Tools, Newsletter-Versand…?!

Daten in die USA? Fanpage, Tracking-Tools, Webinar-Tools, Newsletter-Versand…?!

Von Thomas Waetke 27. August 2020

Der Europäische Gerichtshof hat den sog. EU-US-Privacy-Shield für rechtswidrig erklärt. Das bedeutet, dass alle Unternehmen prüfen müssen, ob sie oder ihre Auftragsverarbeiter Daten in die USA transferieren und sich dabei auf diesen EU-US-Privacy-Shield berufen!

Hier finden Sie eine Checkliste um zu erkennen, ob Sie tätig werden müssen. Klicken Sie einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • grün = Ja, stimmt.
  • gelb = das weiß ich nicht!
  • rot = oh, oh.

    Ein solcher Datentransfer kann womöglich dann gegeben sein, wenn

    • der Anbieter seinen Sitz in den USA hat oder
    • der Anbieter einen Mutterkonzern in den USA hat.

    Oder der Anbieter erklärt selbst, dass er Daten in die US transferiert.

    US-amerikanische Unternehmen unterliegen dem sog. Cloud-Act - also einem US-Gesetz, wonach Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Daten verlangen können, die auf Servern in der EU gespeichert sind.
    Beachten Sie: Das wäre nämlich rechtswidrig!
    (siehe Art. 44 bis Art. 49 DSGVO)
    (die Berufung bspw. allein auf Standardvertragsklauseln ist schwierig, wenn der US-Anbieter der Software sich nun hierauf beruft: Denn er unterliegt immer noch dem Cloud-Act, es ist also alleine, weil diese Klauseln unterschrieben werden, noch kein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt!)
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
... in eigener Sache!
Sie haben Fragen dazu? Sie müssen Ihre Datenschutzhinweise anpassen? Sie müssen die Änderung in Ihr Datenschutzkonzept integrieren? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Während ich schwerpunktmäßig im Veranstaltungsrecht tätig bin, arbeitet mein Kollege Timo Schutt hauptsächlich im IT- und Datenschutzrecht. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@eventfaq.de oder rufen an unter 0721-1205060.

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