Heute vormittag veranstalten wir das 29. IT-Recht-Frühstück unserer Kanzlei, und endlich mal wieder in Präsenzform in Karlsruhe!
Das Thema: Aktuelle Abmahn- und Haftungsfallen im Internet. Wir gehen dabei auf eine Reise quer durch einige unserer Mandate, z.B.:
- Wie, wo und wann müssen Urheber von Fotos korrekt benannt werden?
- Wenn Verbraucher die Zielgruppe sind oder ein Teil der Zielgruppe, greifen viele Verbraucherschutzvorschriften. Ein paar davon stellen wir vor und auch, was passieren kann, wenn man hier nicht aufpasst.
- Darf man seine Kunden auf der Webseite als Referenz nennen?
- Ist das Teilen von fremden Beiträgen in Sozialen Medien gefährlich?
- Welche Risiken lauern, wenn Webseitenbesucher einen Auskunftsanspruch aus der DSGVO geltend machen?
Im IT-Recht geht es, wie der Name vermuten lässt, um IT. Sie spielt in jedem Unternehmen und bei nahezu jeder Veranstaltung eine Rolle, damit auch IT-rechtliche Fragestellungen. Wir veranstalten Webinare zu einzelnen Themen speziell zum IT-Recht, d.h. wenn Sie mit Software zu tun haben, mit Open Source, E-Commerce oder Cloud-Lösungen usw., oder schlicht eine Webseite betreiben, schauen Sie mal in unseren Terminkalender auf unserer Kanzleiwebseite, dort finden Sie eine Übersicht mit den Themen.
Unsere speziell veranstaltungsrechtlichen Webinare finden Sie im EVENTFAQ-Terminkalender.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
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