News + Aktuelles
aus dem Eventrecht
Darf ich meine Veranstaltung nennen wie ich möchte?
Von Kristin Zimmermann
5. September 2019
Ganz am Anfang von jeder Planung stellt sich die Frage „Wie nenne ich meine Veranstaltung überhaupt?“, auch hier gibt es Vorschriften und man kann sich nicht nach Belieben einen Namen / Ttiel aussuchen. Welche Rolle dabei das Markenrecht, Titelrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht spielt, erfahren Sie in meinem neuen Video.
Andere haben auch diese Beiträge gelesen:
-
Neues Urteil: Darf Hostess auf einer Veranstaltung fotografiert werden?Zu einem Thema gibt es erstaunlich wenige Entscheidungen: Das Fotografieren auf Veranstaltungen. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Hostess, die bei einer Veranstaltung Zigaretten verteilen soll, fotografiert werden darf. Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof…
Veranstaltung der Veranstaltung wegen?Ein Straßenfest am vergangenen Samstag in Bielefeld hatte zunächst für einigen Trubel gesorgt. Pressemeldungen zufolge sollen sich über 2.000 Facebook-Nutzer angemeldet haben, was die Kapazitäten des Straßenfests aber bei weitem gesprengt hätte. Pressemeldungen zufolge soll der Veranstalter, ein 21-jähriger Student,…