Das Landgericht München hat die Versicherung eines Münchener Gastronoms auf Zahlung von knapp über 1 Mio Euro verurteilt. Der Mann hatte noch am 4. März 2020 eine Betriebsunterbrechungsversicherung geschlossen, bei der auch das Risiko einer Betriebsschließung infolge des Ausbruchs epidemischer Krankheiten abgedeckt sein sollte.
Wenige Tage später musste der Gastronom seine Gaststätte schließen, nachdem die Landesverordnung den Weiterbetrieb verboten hatte.
Die konkreten Vertragsklauseln im Versicherungsvertrag deutete das Landgericht nunmehr so, dass der Versicherungsschutz auch für die aktuelle Corona-Pandemie gelten würde. Die Versicherung hatte geltend gemacht, dass sich der Vertrag lediglich auf bereits bekannte Viren beziehen hätte sollen; dieser Ausschluss aber sei für den Gastronom nicht hinreichend deutlich, so das Gericht. Dies gelte umso mehr, als dass der Versicherungsvertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen worden war, zu dem der Ausbruch der Pandemie nicht mehr völlig überraschend bevorstand.
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