Corona: Landgericht Hannover entscheidet über erste Entschädigungsklage
Von Thomas Waetke 9. Juli 2020Das Landgericht Hannover hat das vermutlich erste Urteil der deutschen Rechtsgeschichte zur Frage des Entschädigungsanspruchs eines pandemiebedingt geschlossenen Unternehmens gefällt: Wie das Gericht bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet hat, hat es die Klage heute abgewiesen.
Wie das Gericht mitteilte, sei eine Anspruchsgrundlage, aus der sich ein Entschädigungsanspruch geben würde, nicht ersichtlich: So habe der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz absichtlich keine Regelung dazu getroffen. Damit sei aber der Weg in die Analogie oder in das allgemeinere Polizeirecht verwehrt. Auch Ansprüche aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht seien nicht gegeben.
Dieses Urteil ist ein Urteil der sog. 1. Instanz. Vermutlich wird der klagende Gastronom nun in die Berufung, also die 2. Instanz gehen. Hierfür ist dann das Oberlandesgericht Celle zuständig. Danach würde es weiter in die Revision zum Bundesgerichtshof gehen (Update vom 14.08.2020: Der Kläger hat keine Berufung eingelegt, das Urteil ist damit rechtskräftig).
Eine Vielzahl betroffener Unternehmen haben bereits Klage erhoben oder wollen Klagen einreichen. Das Ziel: Durch die angeordneten Schließungen und Verbote habe man faktisch ein Berufsverbot erlitten. Man habe ein sog. Sonderopfer erbringen müssen, weshalb der Staat entschädigungspflichtig sei.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Hannover ist die spannende Rechtsfrage natürlich noch lange nicht erledigt. Vermutlich werden viele Landgerichte und Oberlandesgerichte in den kommenden Monaten und Jahren zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Maßgeblich werden letztlich die Entscheidungen vor allem des Bundesgerichtshofs werden.
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