Checkliste Veranstaltungsplanung unter Corona

Checkliste Veranstaltungsplanung unter Corona

Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen Hilfestellungen bei der Veranstaltungsplanung in der Pandemie-Zeit geben. Welche Aspekte müssen Sie prüfen, wenn Sie eine Veranstaltung planen? Uns geht es hierbei nicht um Details (z.B. wie plane ich den Einlassbereich), sondern um die Planungsschritte im Vorfeld.

Klicken Sie einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • grün = erledigt.
  • gelb = wird noch erledigt.
  • rot = bisher noch nicht geklärt.

    Die Folge: Es gilt dann die dortige Corona-Verordnung. Achtung: Nicht "einfach so" bspw. Hygienepläne oder Konzepte aus einem anderen Bundesland kopieren, weil es unterschiedliche Anforderungen geben kann.

    Besteht die Veranstaltung aus mehreren abtrennbaren Teilen, müssen diese ggf. unterschiedlich bewertet werden. Beispiel: Eine zweitägige Tagung, mit einer Party am ersten Abend. Zu bewerten wären dann die Tagung einerseits, und die Party andererseits. Bleiben Sie dabei objektiv! Versuchen Sie nicht Ihrer Veranstaltung ein Deckmäntelchen aufzudrücken, das nicht dazu passt, nur um bestimmte Vorschriften zu umgehen.

    Hier finden Sie unsere Übersicht mit den aktuellen Landes-Verordnungen.

    Achtung: Machen Sie es sich bei der Auslegung nicht zu leicht. Bedenken Sie, dass Sie "befangen" sind. Sie sollten daher nicht die Auslegung so lange "schön reden", bis es "passt".

    Weitere Infos zum richtigen "Lesen" und zur Auslegung der Verordnung finden Sie hier.

    • Anzahl der anwesenden Personen
    • Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen
    • Beginn und Ende der Veranstaltung
    • Beginn und Ende von Aufbau und Abbau
    • Ort der Veranstaltung
    • Art der Besucher/Gäste: bekannt? unbekannt? private Verhältnisse? Arbeitnehmer?
    • usw.

    Abstand, Hygiene, Alltagsmaske plus Lüften.

    Die Empfehlungen zur Bundesregierung zum infektionsschutzgerechten Lüften finden Sie hier.

    Typischerweise kommen in Betracht der Veranstalter, der Betreiber der Veranstaltungsstätte. In den Bundesländern ist das unterschiedlich geregelt!
    Ggf. schreibt die Landes-Verordnung ausdrücklich die Vorlage an die Behörde bzw. die Einholung eines Einvernehmens vor.
    Diese Überlegung funktioniert wie bei den "normalen" Verkehrssicherungspflichten.

    Beispiele:

    • Ist definiert, was bei einem Verbot passieren soll - auch, wenn nur die Veranstaltung verboten wird, aber nicht alle anderen Dienstleistungen der Auftragnehmer?
    • Ist definiert, was bei Empfehlungen passieren soll, die Veranstaltung abzusagen?
    • Ist definiert, ob die Veranstaltung zeitlich, örtlich bzw. von Präsenz zu Digital verlegt werden kann (Achtung: Dabei müssen die Anforderungen von AGB erfüllt werden)
    • Sind weitere Tatbestände geregelt, die zu Streit führen können?
    • Sind jeweils faire Rechtsfolgen geregelt?

    Ausführliche Infos zum Hygienebeauftragten finden Sie hier.

    Und zwar durchgehend! Bspw. durch Fotos oder Protokolle.

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