Checkliste Hygieneplan

Checkliste Hygieneplan

Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen eine Hilfestellung bei einem Hygienekonzept geben, das in Zeiten der Pandemie gebraucht wird. Welche Maßnahmen müssen Sie planen, wenn Sie eine Veranstaltung organisieren? Uns geht es hierbei nicht um Details, sondern um die Planungsschritte im Vorfeld.

Klicken Sie einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • grün = erledigt.
  • gelb = wird noch erledigt.
  • rot = bisher noch nicht geklärt.
    D.h. in welcher Funktion Sie das Konzept nutzen? Beispiele: Als Beschäftigter das eigene Unternehmen unterstützen; Berater; externer Planersteller...
    Beispiele: Veranstalter, Vermieter, Arbeitgeber...

    Die Landesverordnungen finden Sie über unsere Deutschlandkarte verlinkt.

    Ob ein Hygienekonzept notwendig ist oder es Musterkonzepte im Bundesland gibt, finden Sie in unserer Deutschlandkarte zum Thema Hygienemaßnahmen.

    Typischerweise kommen in Betracht der Veranstalter, der Betreiber der Veranstaltungsstätte. Beachten Sie: Die Bundesländer regeln die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unterschiedlich!

    Die Landesverordnungen finden Sie über unsere Deutschlandkarte verlinkt.

    Ob ein Hygienekonzept notwendig ist oder es Musterkonzepte im Bundesland gibt, finden Sie in unserer Deutschlandkarte zum Thema Hygienemaßnahmen.

    Ggf. schreibt die Landes-Verordnung ausdrücklich die Vorlage an die Behörde bzw. die Einholung eines Einvernehmens vor. In den meisten Fällen reicht aber das Vorhandensein.
    Bekanntlich können sich die staatlichen Vorgaben jederzeit verändern: Sie können strenger, aber auch weicher werden. Würden die staatlichen Vorgaben bspw. weicher, ist zu prüfen, ob weiterhin die individuellen Vorgaben aus dem Hygieneplan gelten sollen (und dürfen).

    Ausführliche Infos zum Hygienebeauftragten finden Sie hier.

    Dies betrifft Arbeitnehmer, aber auch Besucher und Mitwirkende der Veranstaltung: Was passiert, wenn sich bspw. ein Arbeitnehmer weigert, die im Hygienekonzept noch vorgesehenen strengeren Maßnahmen zu erfüllen?
    Und: Wer bezahlt diesen Mehraufwand?

Checkliste und Eventrechtnews erhalten

Unsere umfangreichen Checklisten sind eine wertvolle Hilfe in der Veranstaltungsplanung. Auch unsere vielen Fachbeiträge rund um das Eventrecht sind eine wichtige Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation. Daher erlauben wir uns, Ihnen neben der Checkliste auch unsere Eventrechtnews alle 14 Tage per Mail zukommen zu lassen. Sollten Ihnen die Eventrechtnews nicht gefallen, können Sie diese jederzeit wieder abbestellen.

Und so kommen Sie an die Checkliste und die Eventrechtsnews:

  1. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
  2. Sie erhalten von uns eine E-Mail. Bestätigen Sie den darin enthaltenen Link.
  3. Sie werden direkt zur Checkliste weitergeleitet und erhalten alle 14 Tage die wichtigsten Neuigkeiten aus der Branche und Eventrechtnews in Ihr Postfach geschickt. Natürlich jederzeit abstellbar.
  • Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie gleichzeitig Ihre Einwilligung, dass Timo Schutt und Thomas Waetke (insbesondere mit ihren drei Firmen EVENTFAQ, Schutt, Waetke Rechtsanwälte, und MeinDatenschutzPartner) Ihnen Werbung (Informationen über Veranstaltungen, Gesetzesänderungen, rechtlichen Anpassungsbedarf, Angebote u.ä.) zum IT-Recht, Eventrecht und Datenschutzrecht per E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg übermitteln dürfen.
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