Künstliche Intelligenz und insbesondere ChatGPT ist derzeit in aller Munde: Hilfsmittel, Gelddruckmaschine, Jobkiller… und der Deutsche Ethikrat mahnt apokalyptisch, KI dürfe den Menschen nicht ersetzen. Ich habe das nun auch mal ausprobiert und verschiedene juristische Fragen in Bezug auf Veranstaltungen gestellt: Wie laut darf es auf einer Veranstaltung sein? Ist der Agenturvertrag ein Dienstvertrag? Ist der Betreiber für die Sicherheit der Besucher verantwortlich? Welche Aufgaben hat der Veranstaltungsleiter?
Meine Erfahrung stimmt mit den Erfahrungen überein, die man bisher mit ChatGPT gemacht hat: Gut, aber nicht ungefährlich. Denn auf den ersten Blick lesen sich die Aussagen von ChatGPT gut und schlüssig. Bei einem zweiten, fachlichen Blick offenbaren sich aber doch Unvollständigkeiten, zweideutige Formulierungen und Fehler (eine durchaus menschliche Komponente, denn Menschen machen auch Fehler).
Das Gefährliche bei KI kann also sein, wenn man sich auf die Aussagen der KI verlässt – bei Google glauben auch viele Nutzer, dass ihnen ein objektives Ergebnis angezeigt würde. Woher wissen wir bei KI, auf welcher Basis die Ergebnisse zustande gekommen sind? Woher wissen wir, dass die KI nicht halluziniert (also Fakten kreiert, ohne auf Zweifel aufmerksam zu machen)? Woher wissen wir, wie aktuell die der KI vorliegenden Informationen sind? Da stellen sich viele, spannende Fragen; auch der Gesetzgeber hat das erkannt und plant regulatorische Maßnahmen und Verantwortlichkeiten.
Tatsache ist dass vermutlich in immer kürzeren Perioden immer wuchtigere KI´s nutzbar sein werden; alleine der Sprung von ChatGPT 3.5 zu 4.0 soll ja bereits gewaltig sein.
Nutzern von ChatGPT und anderen KI-Formen kann man derzeit empfehlen:
- Kennzeichnen Sie die künstliche Genese, wenn sie KI-Ergebnisse übernehmen.
- Hinterfragen Sie die Ergebnisse auf fachliche Richtigkeit; ggf. kommt man um die Hinzuziehung von menschlichen Fachleuten ohnehin nicht herum.
- Hinterfragen Sie die Ergebnisse auf inhaltliche Verwertbarkeit: Möglicherweise sind urheberrechtlich geschützte Inhalte übernommen worden; ist eine Weiternutzung erlaubt?
- Prüfen Sie, mit welchen Inhalten Sie die KI füttern: Ist es bspw. zulässig, die KI mit personenbezogenen Daten zu füttern?
Sie sehen: Es wird noch viel Diskussionsbedarf geben. Tatsächlich schaue ich persönlich auf diese Entwicklung noch etwas mit Sorge, denn eine gute Technik kann auch zu schlechten Zwecken eingesetzt werden. Während ich diesen Beitrag schreibe, höre ich gerade die Pressekonferenz des Deutschen Ethikrates vom 20.03.2023 – und eben hat ein Journalist die Frage gestellt, wie man zu Risiken intelligenter Waffen stehe.
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Ein Fazit des Deutschen Ethikrates richtigerweise zum Schluss: Vorteile als Handlungs- und Entfaltungsmöglichkeiten nutzen, und Nachteile einhegen.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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