Vor dem Amtsgericht Düsseldorf ist nach einem Bericht des Onlinenachrichtenportals derwesten.de das Cafe der Weißen Flotte in Düsseldorf verurteilt worden, GEMA-Gebühren für die Fußballübertragung 2006 zu zahlen. Während Mitarbeiter des Cafes behauptet hatten, der Ton an den Bildgeräten sei ausgeschaltet gewesen, Prüfer der GEMA dagegen Ton gehört haben wollten, glaubte das Amtsgericht nicht, dass tatsächlich kein Ton angeschaltet war.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Das Cafe hätte die GEMA-Gebühren nicht bezahlen müssen, wenn sie tatsächlich nur Bilder ohne Ton übertragen hätte. Die Behauptung des Cafes, von Nachbarn wäre der Ton so laut gewesen, dass man ihn selbst nicht hätte einschalten müssen, ließ das Gericht mangels Glaubwürdigkeit nicht gelten.
Meines Erachtens würde es aber auch an der GEMA-Pflichtigkeit nichts ändern, wenn ein Veranstalter einen Bildschirm aufstellt, den Ton abschaltet und quasi die lautstarke Tonübertragung des Nachbarn sich zu eigen macht, um GEMA-Gebühren zu sparen, die Besucher aber alles genauso mitbekommen wie wenn der Ton eingeschaltet wäre.
Die Übertragung wurde unstreitig öffentlich vorgeführt, daher bestand grundsätzlich die GEMA-Pflicht.
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