Eigentlich wollte der Bundestag am Donnerstag über den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht abstimmen. Der Tagesordnungspunkt wurde aber vorab von der Tagesordnung genommen. Am 13. Mai sollen die mitberatenden Ausschüsse, darunter der Finanzausschuss und der Ausschuss für Kultur und Medien, ihre Voten abgeben.
Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Insbesondere Verbraucherschützer warnen von der “Gutscheinlösung”, viele Veranstalter zögern derzeit in der Hoffung darauf Rückerstattungen hinaus.
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Die Probleme und Risiken habe ich bereits in diesem Beitrag beschrieben:
Autsch… Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht
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