In einer Diskothek im spanischen Murcia sind am Wochenende 13 Menschen ums Leben gekommen und wurden 24 weitere verletzt, als in einer Diskothek im Rahmen einer Geburtstagsfeier einer Feuer ausbrach. Die Diskothek hatte keine Betriebserlaubnis, teilten die Behörden bereits mit. Eine im selben Gebäude ebenfalls befindliche Diskothek wurde umgebaut und aus ihr eine zweite Diskothek abgetrennt; die Behörden hatten diese Teilung aber nicht genehmigt und die Einstellung des Betriebs angeordnet. Hiergegen haben die Betreiber offenbar verstoßen.
Auch im deutschen Recht spielt die Genehmigung eine wichtige Rolle: Abgesehen von Privatfeiern in privaten Räumen, durch die Anwohner nicht gestört werden, ist eine Veranstaltung grundsätzlich mal nicht erlaubt. Selbst wenn für das Gebäude eine Genehmigung vorhanden ist, bedeutet das nicht automatisch, dass in dem Gebäude jede Art von Veranstaltung stattfinden dürfte:
- Beispiel Bürogebäude: Ist ein Bürogebäude als Arbeitsstätte genehmigt, ist für Veranstaltungen u.U. eine weitere Genehmigung erforderlich. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um betriebsfremde Veranstaltungen handelt oder Veranstaltungen, die mit dem Betrieb einer Arbeitsstätte nichts mehr zu tun haben.
- Beispiel Hotel: Ein Hotel mit Konferenzräumen mag eine Genehmigung haben für Konferenzen; das bedeutet aber nicht automatisch, dass darin auch Messen oder Konzerte stattfinden dürfen, solange sich die Genehmigung nicht auch auf Messen bzw. Konzerte erstreckt.
Auch bitte beachten: Nur, weil man fest davon ausgeht, dass eine Genehmigung erteilt werden würde, hat man noch keine… Grundsätzlich muss die Genehmigung tatsächlich vorhanden sein.
Fehlt sie, kann dies nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern im Regelfall entfällt auch etwaiger Versicherungsschutz.
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