Bevor es losgeht: Prüfen und klären, welche Rechtsposition man einnimmt
Von Thomas Waetke 15. Oktober 2019Als Dienstleister bekommt man einen Auftrag – vor lauter Aufregung und Freude fängt man oft schon an zu arbeiten, bevor grundlegende Fragen geklärt sind: Natürlich geht es auch um die Frage der Vergütung, aber zuerst doch: Welche Rechtsposition nehme ich ein? Schauen wir uns das Beispiel der Eventagentur an.
Die Eventagentur muss wie jeder andere Dienstleister auch, klären:
- ob Sie für den Auftraggeber als sog. Generalunternehmer tätig ist, und/oder
- ob Sie für den Auftraggeber als Stellvertreter tätig ist.
Der General schließt einen Vertrag mit seinem Kunden, und verpflichtet sich darin, alle Leistungen zu erbringen. Soweit er diese nicht selbst leisten kann, beauftragt er in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Subunternehmer. Der Kunde hat immer nur einen Ansprechpartner, nämlich die Agentur. Die Agentur ist aber auch für alles verantwortlich, was ihre Subunternehmer ggf. falsch machen.
Hier ein paar Beispiele für typische Probleme in den Verträgen zwischen Kunde und Agentur als Generalunternehmer:
- Rechteklauseln: Der Kunde möchte typischerweise alle Rechte haben, aber wird die Agentur überhaupt derart Rechteinhaber im Verhältnis zu ihren Subunternehmern?
- Höhere Gewalt im Verhältnis zwischen General und Subunternehmer – was gilt aber im Verhältnis zwischen General und Kunde?
- Was passiert mit den Verträgen zwischen Agentur und Subunternehmern, wenn der Kunde den Vertrag mit der Agentur kündigt oder storniert?
- Kundenschutz im Verhältnis zwischen Agentur und Subunternehmer, wenn der Subunternehmer an der Agentur vorbei versucht an den Kunden heranzukommen.
Anders der Stellvertreter: Er schließt Verträge mit Dienstleistern im Namen und auf Rechnung des Kunden. Zwar ist man hier weniger angreifbar, aber dafür ggf. auch schneller entbehrlich…
Achtung!
Und auch das Datenschutzrecht darf man nicht vergessen, sie muss also klären,
- ob sie Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber ist, und/oder
- ob sie mit dem Auftraggeber gemeinsam verantwortlich im Sinne des Datenschutzes ist,
Alle diese Fragen sind zu klären, bevor es losgeht:
- Die Frage ob General oder Stellvertreter zumindest bevor die Agentur Aufträge an Leistungsträger erteilt,
- die Frage ob Auftragsverarbeiter oder gemeinsam Verantwortliche vor der ersten Erhebung bzw. Verarbeitung fremder Daten. Und auch der jeweilige Vertrag muss vorher geschlossen werden! Planen Sie daher genügend Zeit ein!
Übrigens: Solche und weitere Fragen besprechen wir ausführlich und solange, bis es alle Teilnehmer verstanden haben in unserem Intensiv-Coaching.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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