Die Rolling Stones waren im September 2017 in Hamburg aufgetreten, die strafrechtliche Aufarbeitung des Konzerts dauert bis heute an. Die Staatsanwaltschaft hat verschiedene Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters angeklagt: Die einen u.a. wegen Bestechlichkeit, die anderen wegen Bestechung.
Nun hat der Prozess u.a. gegen den Amtsleiter des Bezirks begonnen, in dem damals das Konzert stattgefunden hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei den Vertragsverhandlungen mit dem Konzertveranstalter einen deutlich zu niedrigen Mietpreis verhandelt zu haben, dafür aber sich 300 Tickets des schnell ausverkauften Konzerts und 100 Freikarten versprechen zu lassen. Während der Stadtkasse dadurch 400.000 Euro entgangen sein sollen, soll der Amtsleiter die Tickets und Freikarten rechtswidrig an Behördenmitarbeiter weitergegeben haben.
Seinem stellvertretender Amtsleiter wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe u.a. zur Bestechlichkeit vor, da er den Nutzungsvertrag mit dem Konzertveranstalter inhaltlich unrichtig verfasst zu haben, damit der Deal nicht auffallen sollte.
Bereits im August wurde u.a. eine Dezernatsleiterin wegen Vorteilsannahme verurteilt, da sie Freikarten angenommen hatte – sie hatte das im Prozess damit zu begründen versucht, sie wolle Präsenz im Stadion gezeigt haben wollen, was das Gericht angesichts der 80.000 Fans als nicht glaubhaft empfunden hatte.
Strafprozess wegen Entgegennahme von Freikarten für Rolling Stones-Konzert
In diesem Beitrag habe ich auch ausführlich erklärt, was Bestechung/Bestechlichkeit bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung bedeutet.
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