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Beschriftung beim Button muss eindeutig sein

Beschriftung beim Button muss eindeutig sein

Von Thomas Waetke 20. April 2022

Für alle Unternehmen, die online Tickets, Übernachtungen, Merchandise usw. (auch) an Verbraucher verkaufen, hat der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Urteil gefällt:

Es geht um den Button, also die letzte Schaltfläche, die der Kunde anklicken muss, um seine verbindliche Bestellung abzuschließen. Das höchste Gericht in der EU hat nun klargestellt, dass sich allein (!) aus dem Wortlaut auf diesem Button unmissverständlich ergeben muss, dass bzw. ob die Bestellung kostenpflichtig ist, oder eben nicht.

Es reicht also nicht, dass sich aus dem Gesamtbild der Webseite ergibt oder ergeben kann, dass die dort angebotenen Leistungen Geld kosten.

In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Online-Hotelbuchungsplattform, und der letzte Button war beschriftet mit dem Text “Buchung abschließen”. Ein Verbraucher buchte darüber Zimmer in einem Hotel, erschien aber nicht und wollte auch die Stornogebühren nicht bezahlen. Die Sache landete schließlich beim Amtsgericht Bottrop und kam von dort vor den Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof hat dem Amtsgericht nun auferlegt, zu prüfen, ob “Buchung abschließen” eindeutig genug ist.

Ideal sind also jedenfalls unmissverständliche und eindeutige Formulierungen wie bspw. “kostenpflichtig kaufen” o.Ä.

Nur vermeintlich “kostenlos”

Vorsicht ist geboten, wenn der Kauf zwar keine Euro kostet, aber der Käufer mit seiner Maildresse “bezahlen” muss, weil das Unternehmen dorthin auch Werbung hinschicken will. Denn dann ist der Kauf nicht mehr “kostenlos”, da es mittlerweile auch die Währung “Daten” gibt (siehe § 327 Absatz 3 BGB). In solchen Fällen sollte man den Button also nicht etwa beschriften mit “kostenfrei bestellen”, da die Bestellung ja eben nicht mehr kostenfrei ist.

Übrigens: Sind die Kunden Verbraucher, muss der “Shopbetreiber” (= also derjenige, der die Tickets, Merchandise usw. verkauft) eine Reihe von sog. Verbraucherschutzvorschriften beachten. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung gestellt werde müssen. Fehlen diese, sind diese unvollständig oder unklar, drohen Abmahnungen bspw. durch den Verbraucherschutz oder durch Wettbewerbszentralen.

Sie haben einen Online-Shop? Sie brauchen Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung von E-Commerce-Regeln? Timo Schutt ist Fachanwalt für IT-Recht und berät Sie gerne! Schicken Sie einfach eine E-Mail an info@eventfaq.de.

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