Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte bereits im August ein Bußgeld von ca. 200.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt; dabei handelt es sich um das bisher in Deutschland höchste Bußgeld, zu dem sich die Berliner Datenschutzbeauftragte nun genauer geäußert hat.
Das betroffene Unternehmen ist ein Essenslieferant, dem folgende Verstöße zum Verhängnis wurden:
- In 10 Fällen hatte das Unternehmen Konten ehemaliger Kunden nicht gelöscht, obwohl diese jahrelang nicht mehr auf der Plattform des Unternehmens aktiv gewesen waren,
- 8 ehemalige Kunden hatten sich darüber hinaus über unerwünschte Werbe-E-Mails des Unternehmens beschwert. Ein Kunde erhielt noch 15 Werbemails, obwohl er der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke ausdrücklich widersprochen hatte,
- in 5 Fällen erteilte das Unternehmen gegenüber Betroffenen, die Auskunft verlangt hatten, die Auskünfte nicht oder erst, nachdem die Berliner Datenschutzbeauftragte eingeschritten war.
Das Unternehmen hatte einige der Verstöße mit technischen Fehlern bzw. Mitarbeiterversehen zu begründen versucht. Aufgrund der hohen Anzahl an wiederholten Verstößen ging die Berliner Datenschutzbeauftragte jedoch von einem „grundsätzlichen, strukturellen Organisationsproblemen“ aus. Irgendwie muss sich das Unternehmen aber nicht wundern: Trotz vielfacher Hinweise der Aufsichtsbehörde waren über einen langen Zeitraum keine ausreichenden Maßnahmen umgesetzt worden, die die pflichtgemäße Erfüllung der Rechte der Betroffenen sicherstellen konnten.
„Ich hoffe, dass diese Bußgelder auch auf andere Unternehmen eine mahnende Wirkung entfalten. Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet, braucht ein funktionierendes Datenschutzmanagement. Das hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kundschaft“, erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte.
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