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Berlin plant ein Veranstaltungssicherheitsgesetz

Berlin plant ein Veranstaltungssicherheitsgesetz

Von Thomas Waetke 21. Dezember 2019

Berlin geht die Sicherheit bei Großveranstaltungen mit einem Veranstaltungssicherheitsgesetz an. Innensenator Andreas Geisel (SPD) stellte am Donnerstag den Plan bei einem Symposium zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz vor. Eine Fachabteilung erarbeite gerade einen Referentenentwurf für ein Veranstaltungssicherheitsgesetz, der im kommenden Jahr in den Senat und danach in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll.

Man betrete mit dem Veranstaltungssicherheitsgesetz juristisches Neuland, erklärte der Abteilungsleiter für Sicherheit in der Innenbehörde, Klaus Zuch. Weder das in Berlin geltende Grünflächengesetz noch das Straßengesetz würden die Forderung nach einem Sicherheitskonzept von Großveranstaltungen kennen; das hatte sich zuletzt immer wieder u.a. in den Streitigkeiten zwischen einem Weihnachtsmarktveranstalter und einem Bezirksamt gezeigt.

Den Planungen zufolge soll es für kleine und mittelgroße Veranstaltungen eine Anzeigepflicht geben, für Großveranstaltungen ab 5.000 Besuchern hingegen ein Genehmigungsverfahren für bauliche, technische und gefahrenrechtliche Belange. Mit dem neuen Gesetz möchte man die diversen Zuständigkeiten verschiedenster Behörden sowie die Standards der Bezirke vereinheitlichen.

Derlei Überlegungen gibt es auch in anderen Bundesländern. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Tragen Sie sich am besten in unseren Newsletter ein, dann verpassen Sie nichts.

Hintergrundinfo
Das Thema Veranstaltungssicherheit verunsichert viele. Es gibt jede Menge Einzelfragen, auf die es keine Antwort gibt: zumindest nicht falsch oder richtig, eher vielleicht geschickt oder ungeschickt. Nicht nur Veranstalter und Berater, auch Genehmigungsbehörden tun sich schwer: Oft wird die gleiche Frage in benachbarten Behörden/Städten unterschiedlich beantwortet. So gesehen kann eine gesetzliche Regelung durchaus sinnvoll sein. Allerdings muss aufgepasst werden, dass sich das Gesetzt nachher vor lauter Lobbyinteressen nicht in Banalitäten erschöpft oder im UNgefähren bleibt… und der Nutzer durch das Gesetz nicht wirklich schlauer ist als vorher. Man denke hier an die Versammlungsstättenverordnung, die zwar kurz und knapp gehalten ist, aber mengenweise Rechtsfragen aufwirft, die noch immer ungeklärt, teilweise auch noch gar nicht im Bewusststein der Verantwortlichen angekommen sind.

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