Zwei Pianisten sind mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert, ihre Konzerte am Dienstag durchführen zu dürfen. Das Gericht erklärte das seit Montag geltende Verbot u.a. für Kulturveranstaltungen für derzeit rechtmäßig.
Nach Auffassung des Gerichts sei nicht mit der erforderlichen sehr hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich das angegriffene Verbot in einem etwaigen Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen werde. Das Verbot solcher Veranstaltungen diene “dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit der Krankheit Covid-19 soweit als möglich vorzubeugen, deren Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verringern und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems zu schützen”, teilte das Gericht mit.
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