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Berlin: 22 Gastwirte scheitern mit Eilanträgen

Berlin: 22 Gastwirte scheitern mit Eilanträgen

Von Thomas Waetke 11. November 2020

Das Verwaltungsgericht Berlin hat 22 Eilanträge Berliner Gastwirte abgelehnt und damit die Schließungsanordnung von Gaststätten für rechtmäßig erklärt.

Das Verbot diene dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Krankheit Covid-19, die sich insbesondere in Berlin in kürzester Zeit dramatisch verbreitet habe. Im Bezirk Neukölln, wo drei der Antragsteller ihre Gaststätten betrieben, liege die Inzidenz aktuell mit 332 Fällen pro 100.000 Einwohnern bundesweit sogar an erster Stelle.

Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar: Auch wenn das Robert Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführe, ließen sich drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine bestimmte Quelle zurückführen. Als eine Maßnahme eines Gesamtpakets zur Bekämpfung der Pandemie sei das Verbot daher geeignet.

Das Verbot sei auch erforderlich, weil allein die Einhaltung der für Gaststätten bislang geltenden Hygienekonzepte nicht ausreiche, entschied das Verwaltungsgericht: Die Gastronomie sei davon geprägt, dass Menschen nicht nur zur bloßen Nahrungsaufnahme zusammenkämen, sondern typischerweise auch, um Geselligkeit zu pflegen, zu kommunizieren und neue Kontakte zu knüpfen.

Dies und die Tatsache, dass Gäste in Gaststätten keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten, habe der Verordnungsgeber zulässigerweise in seine Abwägung einstellen dürfen.

Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei wegen der vom Bund für die Einnahmeausfälle zugesagten finanziellen Entschädigung der Betriebe auch angemessen. Die Ungleichbehandlung mit weiterhin geöffneten Betrieben und Einrichtungen verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz.

 

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