Vor einem Lokalderby im Eishockey wollten der veranstaltende Verein und der Betreiber des Stadions per gerichtlichem Eilverfahren verhindern, dass kurz vor dem Termin eine Straße voll gesperrt werden würde, da Ausweichstrecken für die Besucher des Spiels nicht zumutbar seien.
Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag aber ab und entschied, dass die Vollsperrung vorgenommen werden dürfe.
Die Besucher könnten weiterhin mit der Straßenbahn und dem Auto so an das Stadion kommen, wie es bisher auch der Fall war. Allenfalls Fußgänger und Radfahrer müssten einen Umweg von 300-600 Meter in Kauf nehmen. Diese Umweg sei aber zumutbar, so das Gericht. Der Weg sei beleuchtet, außerdem würde die Polizei zusätzliche Kräfte zu Absicherung bereitstellen.
Der wirtschaftliche Schaden, den die Bauherrin der Brücke bei einer Verlegung der Bauarbeiten erleiden würde, sei stärker zu bewerten als der Umweg der Besucher, die als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs seien, entschied das Gericht.
Hintergrundinfo Eilverfahren
Wenn bspw. der Veranstalter ahnt, dass für die Veranstaltung am Wochenende ein Problem mit der Genehmigungsbehörde nicht mehr geklärt werden kann, könnte er beim örtlichen Verwaltungsgericht Bescheid geben, dass mit einem Antrag auf Einstweilige Verfügung zu rechnen sei. Dann richtet sich auch das Gericht mit einem Notdienst darauf ein, dass am Freitag Abend oder am Samstag ein Richter anwesend ist, der kurzfristig entscheiden kann.
Allerdings müssen solche Eilverfahren trotz der Eile extrem sorgfältig vorbereitet und die Anträge sehr sauber formuliert werden: Erfahrungsgemäß wird es also dazu sehr hektisch, da unsaubere und nicht verständliche Formulierungen dazu führen können, dass das Gericht nicht den erhofften Bescheid erlässt. Solche Eilverfahren sind möglich sowohl in Zivilsachen als auch in Verwaltungssachen.
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