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Bald wieder Datentransfer in die USA leicht möglich?

Bald wieder Datentransfer in die USA leicht möglich?

Von Thomas Waetke 29. März 2022

Die EU-Kommission hat verkündet, dass sich die EU und die USA anlässlich des Aufenthalts von US-Präsident Biden in Europa auf einen Nachfolger des Privacy Shield geeinigt haben. Der Europäische Gerichtshof hatte den Privacy Shield für unwirksam erklärt – und seitdem ist ein Datentransfer in die USA (z.B. durch Nutzung von Zoom, Youtube usw.) datenschutzrechtlich fragwürdig: Die Aufsichtsbehörden gehen nämlich davon aus, dass ein legaler Datentransfer und damit eine legale Nutzung von beliebten US-Tools nicht möglich sei.

Nun also soll ein Nachfolgevertrag auf den Weg gebracht werden.

Es bleibt spannend, wie der neue Vertrag tatsächlich ausgestaltet wird. Der Datenschutzaktivist Max Schrems, der u.a. den Privacy Shield vor dem EuGH zu Fall gebracht hatte, äußert sich jedenfalls bereits skeptisch dazu.

Wenn Sie Zoom und Co. einsetzen:

Wenn Sie mit Tools, Apps, Plugins usw. arbeiten, die Berührung mit den USA haben, prüfen Sie, ob Daten dorthin transferiert werden.

Wenn das der Fall ist: Seien Sie sich bewusst, dass es eine wasserdichte legale Nutzung dieser Tools nicht gibt: Es gibt zwar die sog. EU-Standardvertragsklauseln, mit denen man mit den Anbietern einen Vertrag schließen kann; da Sie aber nicht prüfen können, ob sich die US-Anbieter auch daran halten, ist das derzeit kein sachgerechter Weg. Ob die Nutzer (z.B. die Veranstaltungsteilnehmer) darin einwilligen können, dass ihre Daten in die USA fließen, ist sehr umstritten – die Aufsichtsbehörden lehnen das bspw. ab.

Prüfen Sie, ob Sie nicht auf Anbieter umsteigen können, die die Daten Ihrer Kunden/Teilnehmer ausschließlich innerhalb der EU oder in einem Staat verarbeiten, zu dem es einen sog. Angemessenheitsbeschluss gibt (d.h. die EU hat dann festgestellt, dass das dortige Datenschutzniveau ähnlich hoch ist wie in der EU).

Wenn Sie bspw. Eventagentur oder technischer Dienstleister sind, informieren Sie Ihren Kunden bzw. Auftraggeber über das Problem. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag.

Übrigens:

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