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Auszubildende erhalten künftig eine Mindestvergütung

Auszubildende erhalten künftig eine Mindestvergütung

Von Thomas Waetke 5. Dezember 2019

Der Bundesrat hat am Ende November der Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zustimmt. Sie soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken, sie damit im Vergleich mit einem Studium wettbewerbsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Aus diesem Grund gibt es künftig auch eine gesetzliche Mindestvergütung für Azubis. Diese liegt im ersten Ausbildungsjahr bei monatlich 515 €, steigt 2021 auf 550 €, 2022 auf 585 € und 2023 auf 620 €.

Innerhalb der Ausbildung erhöht sich die Mindestvergütung um 18 % im 2. Ausbildungsjahr, um 35 % im 3. Ausbildungsjahr, und um 40 % im 4. Ausbildungsjahr.

Die Änderungen werden im Berufsbildungsgesetz verankert.

 

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