Ausstattung

Begriff aus dem Lexikon
Ausstattung

Ausstattung ist ein Bestandteil von Bühnen- oder Szenenbildern in einer Versammlungsstätte. Hierzu gehören insbesondere Wand-, Fußboden- und Deckenelemente, Bildwände, Treppen und sonstige Bühnenbildteile (siehe § 2 Absatz 9 MVStättVO).

Wie die Requisite ist die Ausstattung nur auf Szenenflächen zu finden.

Ausstattungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. Bei Bühnen oder Szenenflächen mit automatischen Feuerlöschanlagen genügen Ausstattungen aus normalentflammbarem Material (siehe § 33 Absatz 3 MVStättVO).

Der Raum unter dem Schutzvorhang ist von Ausstattungen so freizuhalten, dass die Funktion des Schutzvorhangs nicht beeinträchtigt wird (§ 33 Abs. 7 MVStättVO).

Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann (§ 33 Abs. 8 MVStättVO).

Ausstattungen dürfen nur außerhalb der Bühnen und der Szenenflächen aufbewahrt werden; dies gilt nicht für den Tagesbedarf (§ 34 Abs. 1 MVStättVO). An den Zügen von Bühnen oder Szenenflächen dürfen nur Ausstattungsteile für einen Tagesbedarf hängen (§ 34 Abs. 3 MVStättVO).

Abgrenzung zu: Ausschmückung (Dekoration) und Requisiten.

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