Man liest es häufig: Öffentliche Ausschreibungen… Gilt das auch für die Veranstaltungsbranche? Ab wann muss öffentlich ausgeschrieben werden?
Grundsätzlich gilt das Vergaberecht nur für öffentliche Aufträge, d.h. wenn eine Stadt, ein Land oder der Bund Aufträge vergeben wollen (vgl. § 97 GWB und § 1 VergabeVO alte Fassung). Vereinzelt können auch Privatunternehmen vergabepflichtig sein (vgl. § 98 GWB).
Ist aber eine Stadt, ein Bundesland oder der Bund (§ 97 GWB) oder eine Gebietskörperschaft (§ 98 Nr. 1 GWB) Veranstalter(in), so muss diese das Vergaberecht beachten. Ab einem bestimmten Schwellenwert (siehe § 2 VergabeVO alte Fassung) muss sie/er dann eine formale Ausschreibung vornehmen.
Eine privatwirtschaftliche GmbH als Veranstalterin oder Privatpersonen können Aufträge frei Hand vergeben und müssen diese nicht zuvor ausschreiben. Manchmal macht man das aber, um formal verschiedene Angebote einholen zu können.
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