Wie der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e.V. (DRMV, www.musiker-online.de) in einem aktuellen Newsletter mitteilt, plant er, eine so genannte Ausgleichsvereinbarung mit der Künstlersozialkasse abzuschließen.
Grundsätzlich muss das abgabepflichtige Unternehmen bspw. Unterlagen aufbewahren und Gagen melden. Durch eine Ausgleichsvereinbarung können Verbandsmitglieder erhebliche Vereinfachungen genießen, da es z.B. nur noch zu einer pauschalierten Abrechnung kommt.
Zuvor konnte der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idvk) bereits für seine Mitglieder den Abschluß einer solchen Vereinbarung melden (siehe hier).
DRMV-Mitglieder, die Interesse an einer Ausgleichsvereinbarung haben, melden sich direkt beim DRMV via Mail: mail@drmv.de.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Vielfach wird die Künstlersozialkasse (KSK) eher stiefmütterlich behandelt und wenig beachtet. Unterlassene Meldungen von abgabepflichtigen Vergütungen sind allerdings gemäß § 36 KSKG eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem kann die KSK rückständige bzw. nicht gemeldete Abgaben nachfordern, was in der Summe (für 2010 sind das 3,8 % von der Gage) eine erhebliche finanzielle Bedeutung haben kann – vor allem ggf. unerwartet bzw. nicht kalkuliert! Ausgleichsvereinbarungen können diesbezüglich für eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sorgen.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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