In Köln soll im Sommer ein Volksfest stattfinden, der nach dem Willen der Schausteller eine im Frühjahr ausgefallene Kirmes ersetzt. Ein Anwohner des Geländes hat dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben: Nach dem örtlich geltenden Bebauungsplan seien Kirmes-Veranstaltungen nur einmal im Frühjahr und einmal im Herbst zulässig, aber nicht im Sommer. Die Stadt Köln hatte zuvor eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die der Anwohner aufheben lassen wollte.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte zwar, dass traditionelle Veranstaltung nur für diese beiden Jahreszeiten zugelassen seien, die Stadt aber von dieser Beschränkung eine Befreiung erteilen durfte. Pandemiebedingt musste zuletzt die im Frühjahr geplante Veranstaltung ausfallen; im Interesse der Allgemeinheit an solchen Veranstaltungen könne daher ausnahmsweise auf den Sommer ausgewichen werden.
Die Rechte der Anwohner seien auch nicht etwa beeinträchtigt, da es zahlenmäßige keine zusätzliche Belastung gebe. Zudem würden auch für die Veranstaltung im Sommer die Beschränkungen von Öffnungszeiten und Veranstaltungsdauer gelten.
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