
Augsburg: Platzvergabe auf Weihnachtsmarkt muss neu geprüft werden
Von Thomas Waetke 2. November 2015Die Stadt Augsburg muss für den bevorstehenden Weihnachtsmarkt die Vergaben der Standplätze nochmals prüfen. Ein abgelehnter Bewerber für einen Glühweinstand hatte gegen die Ablehnung geklagt, nun hat ihm das Verwaltungsgericht Augsburg Recht gegeben.
Die Stadt hatte für verschiedene Kriterien Punkte vergeben, darunter bspw. für das Angebot, Umweltfreundlichkeit oder Standgröße; und eben bei der Standgröße sei die Punktevergabe nicht ausreichend transparent, so das Gericht.
Solcherlei Entscheidungen gibt es haufenweise, weil es immer wieder Streit um die Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt usw. gibt.
Normalerweise gilt: Der Veranstalter kann sich seine Dienstleister bzw. Aussteller frei aussuchen, es gilt die sog. Vertragsfreiheit.
Die Vertragsfreiheit erfährt aber bei bestimmten Veranstaltungen eine erhebliche Einschränkung: Bei den sog. festgesetzten Veranstaltungen: Der Veranstalter bestimmter Veranstaltungen, die in der Gewerbeordnung geregelt sind, kann einen Antrag auf Festsetzung seiner Veranstaltung stellen (siehe § 69 Gewerbeordnung; er kann, muss aber nicht).
Dies betrifft Märkte (darunter eben auch Weihnachtsmärkte), Messen oder Ausstellungen.
Wird die Veranstaltung dann gewerberechtlich festgesetzt, hat der Veranstalter gewissen Vorteile, aber eben auch Nachteile.
- Ein Beispiel für einen Vorteil: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt für Erwachsene ausnahmsweise ausdrücklich die Arbeit an Sonntagen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 Arbeitszeitgesetz).
- Ein erheblicher Nachteil allerdings: Der Veranstalter verliert seine Vertragsfreiheit, d.h. er kann nun nicht mehr völlig frei entscheiden, wer bei ihm Aussteller sein darf. Er muss also ein transparentes Auswahlsystem schaffen, damit alle Bewerber gerecht bewertet werden – das gilt jedenfalls dann, wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt. Wehrt sein abgelehnter Bewerber gegen die Entscheidung, dann kann er diese vor einem Verwaltungsgericht überprüfen lassen.
Das Ärgerliche für den Veranstalter: Es kann sein, dass er kurz vor der Veranstaltung die Vergabe nochmals ganz oder teilweise neu vornehmen muss.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!