Auftraggeber für Fehler des Auftragnehmers verantwortlich
Von Thomas Waetke 13. Dezember 2012Wer einen Dienstleister mit Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen beauftragt, haftet für das Fehlverhalten der Mitarbeiter dieses Dienstleisters.
Wenn ein Veranstalter als Auftraggeber eine Firma beauftragt, für den Veranstalter Werbung durchzuführen, und sind Werbemaßnahmen bspw. wettbewerbswidrig, dann ist der Auftraggeber verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auftraggeber von dem rechtswidrigen Verhalten des Dienstleisters wusste.
Dies hat jüngst das Landgericht Aachen entschieden – sieht fast so aus, als ob das Gericht von meinem Beitrag abgeschrieben hätte ;-)
Veranstalter haftet für Fehler seiner Dienstleister.
Tipp:
Der Auftraggeber sollte vorsichtshalber im Vertrag regeln, dass der Auftragnehmer für die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen verantwortlich ist und den Auftraggeber bei einer Inanspruchnahme durch einen Dritten freistellt (so genannte Freistellungsklausel).
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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