Als Baustein der staatlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Härten infolge der COVID-19-Pandemie verlängert der Bundestag die bisherige Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz für selbständige Künstler und Publizisten bis Ende 2022.
Damit soll verhindert werden, dass in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler und Publizisten aufgrund der weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie ihre Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz verlieren, wenn sie in 2022 das notwendige Mindesteinkommen in Höhe von 3.900 Euro nicht erwirtschaften können.
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