Am Freitag findet vor dem Landgericht Hannover die vermutlich erste Gerichtsverhandlung über eine Klage eines Gastronomen statt, der vom Land Niedersachsen eine Entschädigung fordert: Durch den wochenlangen Lockdown habe er einen Schaden von 52.000 Euro erlitten. Davon fordert er zunächst nur 10.000 Euro ein. Das Argument: Vom Restaurant selbst ginge keine virusbedingte Gefahr aus; das Land Niedersachsen habe eine Ansteckungsgefahr aus generalpräventiven Gründen auch lediglich vermuten können. Damit erbringe der Gastronom aber ein sog. Sonderopfer, das das Land ausgleichen müsse.
Tatsächlich wird ja die Frage diskutiert, ob von einem Lockdown betroffene Unternehmen ihren Ausfall als Schadenersatz geltend machen können. Diskutiert werden Anspruchsgrundlagen direkt aus dem Infektionsschutzgesetz, aus dem allgemeineren Polizeirecht, sowie aus dem sog. enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriff.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz oder dem Polizeirecht bestehen, halte ich nicht für erfolgversprechend. Interessant ist allerdings, ob ggf. ein Anspruch daraus entsteht, dass der Staat bestimmten Berufszweigen für immerhin mehrere Wochen bzw. Monate aus präventiven Gesichtspunkten den Betrieb untersagt hat – und damit in ihre verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen eingegriffen hat.
Daher wird es spannend, wie das Landgericht Hannover entscheiden wird (am Freitag ist ja erst die Verhandlung, ein Urteil wird es da noch nicht geben). Das Landgericht Heidelberg hatte in einem Eilverfahren solche Ansprüche insgesamt abgelehnt, allerdings leider auch ohne ausführliche dogmatische Auseinandersetzung mit den Rechtsfragen.
Update vom 03.07.2020: Das Landgericht Hannover hat in der Verhandlung angekündigt, die Klage vermutlich abzuweisen. Weiterlesen »
Update vom 09.07.2020: Das Landgericht Hannover hat die Klage abgewiesen. Weiterlesen »
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