Für alle Unternehmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Übersicht der anstehenden Gesetzesänderungen in 2022 bereit gestellt:
Für die Veranstaltungsbranche ist insbesondere relevant die Thematik Künstlersozialversicherung in Ziffer 3 Buchstabe f und die Änderungen zum Statusfeststellungsverfahren in Ziffer 3 Buchstabe l.
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