Es läuft wieder an – und vor lauter Freude sinkt die Vorsicht. Angesichts der Lockerungen auch für Veranstaltungen finden erste Veranstaltungen auch wieder statt. Termine werden verschoben bzw. die Verträge reaktiviert, es gibt neue Angebote von Dienstleistern und Locations. Mandanten schicken uns die Vertragsangebote zur Prüfung – und ich muss sagen: Vorsicht! Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen! Hinter so manch schöner Formulierung steckt – absichtlich oder unabsichtlich eine Falle, in die man nicht reintappen sollte. Zwei Beispiele aus den vergangenen Tagen:
- Als Rechtsfolge bei staatlichen, pandemiebedingten Verboten der Veranstaltung und Verboten der Überlassung von Räumlichkeiten soll der Veranstalter pauschal 70 % des Mietpreises bezahlen. Das Ganze wird als freundliches Entgegenkommen beschrieben, da man den Restart der Branche unterstützen wolle.
- Ein Vertragsangebot sieht scheinbar großzügige Stornoregelungen vor, ist aber verdächtig wortkarg formuliert. Wir veranlassen den Mandanten, beim Vermieter nachzufragen. Die Antwort verblüfft dann doch: Die aktuelle Corona-Pandemie und all ihre Auswirkungen inklusive etwaiger Verbote sei keine Höhere Gewalt mehr.
Tatsache ist, und das als solches ist auch nicht “verwerflich”, dass alle Vertragspartner versuchen, sich so gut wie möglich zu positionieren:
- Derjenige Vertragspartner, der laut Vertrag an den anderen bezahlen soll, möchte so spät wie möglich bezahlen, und am besten gar nichts, wenn Höhere Gewalt eintritt.
- Derjenige Vertragspartner, der Geld bekommen soll, möchte so früh wie möglich so viel Vorkasse haben wie möglich, und auch bei Höherer Gewalt so viel wie möglich bekommen.
Letztlich ist es eine Frage der Verhandlungsstärke, aber auch der Kompromissbereitschaft. Allerdings sollte man voraus denken: Was hat man davon, sich eine extreme gute Position im Vertrag zu verschaffen, wenn aber kein Vertragspartner mehr bereit sein wird, das zu schlucken?
Diese Fragen sollten m.E. in einem Vertrag geklärt werden – bestenfalls eben fair:
- Wie geht man mit Verboten um – insbesondere, wenn das Verbot nur die Leistung eines der Vertragspartner betrifft?
- Wie geht man mit Empfehlungen um?
- Wie geht man vor, wenn vergleichbare Events abgesagt werden?
- Wie geht man damit um, wenn Dienstleister, Aussteller, Teilnehmer usw. reihenweise abspringen?
- Wie geht man damit um, wenn hohe Auflagen die Durchführung erschweren?
- Was tun, wenn leitende Mitarbeiter krank werden?
- Welcher Zeitpunkt soll maßgeblich sein? Der Zeitpunkt der Absage oder der Veranstaltung?
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