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Abweichung vom Gesetz durch eigene Ideen?

Abweichung vom Gesetz durch eigene Ideen?

Von Thomas Waetke 30. Januar 2015

In unserem Beitrag von gestern haben wir an den Grundsatz erinnert, dass gesetzes-, vorschrifts- und pflichtwidriges Verhalten dazu führt bzw. führen kann, dass das Versicherungsunternehmen seine Leistungen verweigern darf. In meiner Beratungspraxis kommt immer wieder die Frage, ob es denn tatsächlich erforderlich ist, sich immer an alle Regeln halten zu müssen. Anders gefragt: „Wenn ich eine Vorschrift nicht einhalten kann – kann ich sie dann durch eigene Ideen, die ich für ausreichend erachte, ersetzen? Die Motivation liegt auf der Hand: So wäre es billiger und ansonsten könnte die Veranstaltung vielleicht nicht stattfinden.

Die Antwort:

Ein Gesetz entsteht ja nicht einfach so, á là „Zack, da ist es“. Dem Gesetz geht ja auch eine Idee voran, es folgt eine Auseinandersetzung in Wissenschaft und Politik, und dann wird das Gesetz formuliert.

Wenn nun also ein Veranstalter daher kommt und meint, die gesetzliche Vorschrift durch eine neue Idee ersetzen zu müssen, dann ist das traditionell nicht unbedingt die beste Idee…

Grundsätzlich sind gesetzliche Vorschriften dazu da, dass man sie einhält. Der Gesetzgeber will dem Einzelnen gerade nicht die Entscheidung überlassen, ob er sich an das Gesetz halten möchte oder nicht. Es soll gerade nicht jeder machen können, was er will.

Daher spielt grundsätzlich auch keine Rolle, ob man ein Gesetz „gut“ oder „doof“ findet, ob man es versteht oder ob man das Geld und die Zeit hat, es umzusetzen. Die Alternative: Man macht einfach nichts, sprich: Man führt die Veranstaltung nicht durch.

Keinesfalls darf aber das Argument, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmung XY die Veranstaltung zu teuer, damit unwirtschaftlich und deshalb nicht durchführbar wäre, dafür herhalten, die Vorschrift nicht einzuhalten.

Eine Abweichung von einer gesetzlichen Vorschrift ist daher nur erlaubt, wenn schon das Gesetz Ausnahmen und Abweichungen vorsieht. Gibt es keine gesetzliche Ausnahme, dann ist das Gesetz zu beachten – dann hilft auch eine vermeintlich tolle Idee nicht weiter.

Etwas anders ist das beim sog. Stand der Technik: Dieser findet sich bspw. in DIN-Normen wieder. DIN-Normen haben keinen Gesetzesrang – wer sich aber an die DIN-Normen hält, macht zumindest mal nicht alles falsch: Wird also die DIN-Norm umgesetzt, ist das ein Indiz für rechtmäßiges Verhalten.

Wer eine anwendbare DIN-Norm aber nicht beachtet – dazu ist niemand verpflichtet – und einen Schaden verursacht, riskiert aber, dass man ihm zumindest Fahrlässigkeit vorwirft: Er muss jetzt nämlich beweisen, dass seine Idee den Schaden genauso verhindert hätte wie es die DIN-Norm getan hätte.

 

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