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Google Fonts Abmahnung bekommen? Wir können helfen!

Google Fonts Abmahnung bekommen? Wir können helfen!

Von Thomas Waetke 14. Oktober 2022

Allein in unserer Kanzlei haben sich allein in den letzten Tagen einige Mandanten gemeldet, die Abmahnungen bekommen haben, da sie angeblich Google Fonts DSGVO-rechtswidrig auf ihrer Webseite eingebunden haben sollen.

Die Abmahnungen lesen sich teilweise etwas bizarr, und ich lehne mich glaube ich nicht allzu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass die Abmahnenden lediglich finanzielle Interessen verfolgen – denn auffällig ist, dass in den uns vorliegenden Abmahnungen immer dieselben Namen der Abmahner auftauchen. Das heißt, dass diese Personen angeblich mal die Webseite einer Eventagentur, mal die Webseite einer Location, dann die Webseite eines Softwareherstellers und die Webseite eines Zahnarztes usw. besuchen… um natürlich rein zufällig festzustellen, dass dort Google Fonts eingebunden sind und damit ein nicht bewilligter Datentransfer in die USA stattfinden soll – und alle Unternehmen sitzen quer durch Deutschland verteilt. Da verdichtet sich doch die Vermutung, dass gezielt nach Webseiten gesucht wird, die datenschutzrechtlich zumindest in Bezug auf Google Fonts angreifbar sind.

Denn: Das Landgericht München hatte einem Abmahner mal einen Schadenersatz von 100 Euro zugesprochen (mehr hatte der damalige Abmahner nicht verlangt), und daher fordern auch die aktuellen Abmahner meist zwischen 70 und 120 Euro.

Unsere Empfehlungen:

  • Prüfen Sie, ob/dass Sie Google Fonts rechtmäßig auf Ihrer Webseite einsetzen.
  • Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie keinesfalls gar nicht reagieren – auch dann, wenn Sie die Abmahnung für “Abzocke” oder Unfug halten. Das Mindeste, was Sie tun sollten, ist zu prüfen, ob der Vorwurf rechtlich zutreffend ist – und diesen dann umgehend abstellen. Eine ganz andere Frage ist ja, ob Sie den ggf. geforderten Schadenersatz bezahlen oder nicht.

In beiden Punkten können wir Sie gerne beraten!

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eventfaq.de

Nehmen Sie diese Abmahnwelle aber auch zum Anlass, generell zu prüfen, ob Sie auf der Webseite datenschutzrechtlich angreifbar sind: Denn wenn schon wegen “nur” 100 Euro solch eine Welle anrollt, mag man sich nicht vorstellen, was passiert, wenn mal ein anderes Gericht bspw. 1.000 € oder mehr zusprechen sollte. Die aktuellen Abmahnungen zeigen, dass bei Datenschutzverstößen immer auch mit Trittbrettfahrern zu rechnen ist…

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  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
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