Ein Unternehmen veranstaltet eine Jubiläumsfeier, zu der alle Beschäftigten eingeladen werden. Außerdem werden Gäste aus Politik und Wirtschaft und Geschäftspartner eingeladen, ein weltbekannter Künstler wird engagiert.
Aufgabe der Mitarbeiter soll sein, dass sie die Gäste betreuen, um den Kontakt zu den Kunden zu verfestigen.
Für das Unternehmen stellt sich nun die Frage, ob es sich um eine Betriebsveranstaltung handelt, bei der es den steuerlichen Freibetrag von 110 Euro je Mitarbeiter im Auge halten muss, da jeder darüber hinausgehende Cent dann steuerpflichtig wäre.
Ein Finanzgericht hatte einen solchen Fall schon einmal als Betriebsveranstaltung entschieden, bei dem 800 Mitarbeiter “nur” 200 Gästen gegenüber standen. Denn: Schon das reine Zahlenverhältnis zeige, so das Gericht, dass die Betreuung der Gäste gar keine Hauptaufgabe der Mitarbeiter sein könne. Der äußere Rahmen und der Programmablauf spreche daher dafür, dass hier den Mitarbeitern ein geldwerter Vorteil zugeflossen war. In diesem Fall müsste dann der über 110 Euro hinausgehende Betrag pro Mitarbeiter versteuert werden.
Sie sehen: Bei der Planung der Veranstaltung darf man die steuerrechtlichen Fragen nicht übersehen – denn wenn man sie übersieht, kann man hinterher ggf. von hohen Nachzahlungen überrascht werden.
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