Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat einen wichtigen Sieg im Sinne der Rechteverwertung errungen, die Erfinderfirma von ChatGPT, OpenAI, hingegen eine derbe Schlappe für die KI eingefahren: Das Landgericht München hat eine Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT bejaht.

Um was ging es?

Wie schon berichtet, warf die GEMA als Rechteinhaberin an neun beispielhaften Musiktexten der US-Firma OpenAI vor, ohne Lizenz die Musiktexte zum Training von ChatGPT verwertet zu haben.

Das Gericht verurteilte OpenAI dazu, es zu unterlassen, die Texte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben, zu Schadensersatz und dazu, Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben.

Warum? OpenAI habe zweifach die Texte vervielfältigt, und dabei jeweils kein Vervielfältigungsrecht gehabt: Einmal durch die Vervielfältigung im Modell durch das Training, und einmal durch die Wiedergabe der Texte in den Outputs.

Kein Zufall

Das Landgericht München wollte keinen Zufall erkennen, wenn die KI einen nahezu identischen Text wie die Originaltexte ausgebe. Vielmehr müssten die Liedtexte offenkundig „memorisiert“ sein. OpenAI hatte sich nämlich auf Zufall berufen.

Eine Ausnahme durch ein sog. Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG) lehnte das Gericht ab, da nicht nur Informationen aus Trainingsdaten extrahiert, sondern Werke vervielfältigt wurden.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird OpenAI in Berufung gegen dieses erstinstanzliche Urteil gehen; sollten die Instanzgerichte daran festhalten, hätte das wohl erhebliche Auswirkungen auf alle Anbieter von KI, die sich augenscheinlich lösen ließen, indem die Anbieter entsprechende Lizenzen bei den Rechteinhabern erwerben – eben dies ist das Ziel der GEMA.