Hamburg hatte als erstes Bundesland die 2G-Option eingeführt: Der Veranstalter konnte demnach wählen, ob er weiterhin nach 3G veranstaltet, dann aber mit den üblichen Beschränkungen. Oder er optiert zu 2G, darf dementsprechend keine nicht-immunisierten Personen einlassen, dafür entfallen die Beschränkungen.
Nun folgen in den kommenden Tagen weitere Bundesländer, z.B.:
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Die Länder führen einen Stufenplan mit Warnstufen ein, die die sogenannte Sieben-Tage-Hospitalisierung maßgeblich innehaben bzw. die Zahl der im Land mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten.
Bei höheren Warnstufen gilt dann 2G.
In Rheinland-Pfalz gilt unabhängig von 2G oder 3G Maskenpflicht drinnen und bei Gedränge sowie die bekannten Abstandsregelungen. Ob das in Ba-Wü auch der Fall sein wird, ist uns noch nicht bekannt.
Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Diese Länder folgen dem Beispiel Hamburgs und führen ein 2G-Optionsmodell ein. Optiert der Veranstalter für 2G anstelle 3G, dann entfallen für ihn die Beschränkungen.
In Niedersachsen galt das bisher für Diskotheken, künftig auch für andere Veranstaltungen.
Beachten!
2G oder 3G gilt immer in Verbindung mit der Symptomfreiheit, d.h. das schönste Impfzertifikat hilft wenig, wenn ein Mitarbeiter oder Gast mit COVID-Symptomen vor der Tür steht.
Und: Die Nachweise sind zu kontrollieren, aber nicht zu fotografieren oder zu kopieren. Der Veranstalter muss “nur” prüfen im Sinne von anschauen, er muss (und darf) die Nachweise aber nicht speichern.
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